Weniger junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien

Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen der in einem Heim oder in Pflegefamilien lebenden Kinder und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach lebten im Jahr 2021 ca. 122.700 junge Menschen in einem Heim, weitere 87.300 in einer Pflegefamilie. Im Vergleich zu 2020 sind das 3 Prozent weniger.

Die Zahl der Betroffenen sank damit den Statistikern zufolge das vierte Jahr in Folge. Das sei vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige - etwa Geflüchtete - die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.

Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen

Die meisten der außerhalb ihrer Familie betreuten Kinder und Jugendlichen waren minderjährig. Fast die Hälfte (49 Prozent) war unter 14 Jahren, 20 Prozent galten als junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren wurden häufiger in Pflegefamilien betreut, danach überwog die Erziehung in einem Heim, wie das Bundesamt weiter berichtete. Außerhalb der eigenen Familie erzogen wurden etwas mehr Jungen (54 Prozent) als Mädchen. Der Aufenthalt im Heim endete im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie nach etwas mehr als 4 Jahren oder 49 Monaten.

Struktur der Familien

Die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren in etwa jedem zweiten Fall (51 Prozent) alleinerziehend. Bei fast einem Fünftel oder 19 Prozent hatte Mutter oder Vater einen neuen Partner, bei 17 Prozent handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare. Auffällig sei, so das Bundesamt, wie häufig sich die Betroffenen nahe dem Existenzminimum bewegten: «In 140.400 oder 67 Prozent aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen.»

Gründe der außerfamiliären Betreuung

Der häufigste Grund für eine Unterbringung in einem Heim oder bei Pflegeeltern war 2021 den Statistikern zufolge, dass die jungen Menschen als nicht ausreichend versorgt galten - etwa weil die Bezugsperson durch Krankheit ausfiel oder sie alleine aus dem Ausland eingereist waren. Als zweithäufigsten Grund nannte das Bundesamt Kindeswohlgefährdung etwa durch Vernachlässigung, körperliche oder sexuelle Gewalt sowie drittens eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Kindeswohl, Jugendschutz