BMF, Schreiben v. 13.12.2012, IV C 6 - S 2176/07/10007, BStBl I 2013, 35

Bezug:

BMF-Schreiben vom 16.6.2008 (BStBl 2008 I S. 681)

Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28.4.2010 (BStBl 2012 II S. …)

Der BFH hat mit Urteil vom 28.4.2010 (BStBl 2012 II S. …) abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Grundsatz über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das hiervon abweichende BMF-Schreiben vom 16.6.2008 (BStBl 2008 I S. 681) wird aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 6a

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 35

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