Verschiebungen im Lohnsteueraufkommen, die sich dadurch ergeben, dass bei zentralen Entgeltabrechnungsstellen die einbehaltene Lohnsteuer nur einem Bundesland anstatt mehreren Bundesländern zufließt, sind für die Arbeitgeber unbedeutend. Es ist in erster Linie Aufgabe des Finanzausgleichs zwischen den Bundesländern, solche Verschiebungen des Steueraufkommens auszugleichen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?