Begriff

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein besonderes gerichtliches Verfahren zur Feststellung beweiserheblicher Tatsachen durch Einnahme eines gerichtlichen Augenscheins, Vernehmung von Zeugen oder Einholung eines Sachverständigengutachtens.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Verfahren ist in den §§ 485 bis 494a ZPO geregelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?