OFD Karlsruhe, Verfügung v. 24.1.2013, S 3210 - St 344/St 431

Nachbewertungs- und Behaltensregeln bei Einbringung und Realteilung

Ich übersende das Antwortschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.10.2012 auf die Eingabe des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V, Kölnstr. 202, 53757 St. Augustin (HLBS) vom 17.1.2012 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlass auf die Beachtung der Verfügung vom 30.11.2011, S 3190/18 – St 344/St 431 hinsichtlich der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen als Stückländereien hingewiesen.

Eine Stückländerei i.S. von § 160 Abs. 7 BewG liegt nur vor, wenn am Bewertungsstichtag der Pachtvertrag für die betroffene Fläche noch eine Laufzeit von mehr als 15 Jahren hat. In diesen (seltenen) Fällen kommt die Verschonungsregelung gemäß § 13a/§ 13b ErbStG nicht zum Ansatz. Alle anderen Fälle sind als Verpachtungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten und fallen somit in die Verschonungsregelung (§§ 13a und 13b ErbStG).

 

Normenkette

BewG § 160 Abs. 7;

ErbStG § 13a

ErbStG § 13b

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