Leitsatz (amtlich)
Wird in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH bestimmt, dass die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben kann und dass, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten wird, und war ursprünglich nur ein Geschäftsführer bestellt, so hat, wenn ein zusätzlich bestellter Geschäftsführer verstirbt, der verbleibende Geschäftsführer Alleinvertretungsmacht.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Rostock (Urteil vom 25.04.2002; Aktenzeichen 1 U 108/00) |
LG Rostock (Entscheidung vom 28.04.2000; Aktenzeichen 9 O 538/99) |
Tenor
1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
2. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird für die Zeit bis zum 26.12.2005 auf 44.551,09 EUR und für die Zeit danach auf 2.227,55 EUR festgesetzt.
Gründe
[1] I. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gem. § 91a ZPO nur noch über die Kosten zu entscheiden. Dabei sind die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits voraussichtlich unterlegen wäre. Das ist hier der Beklagte, wie sich aus dem Hinweisbeschluss des Senats vom 26.2.2007 ergibt.
[2] II. Der Streitwert richtet sich ab Aufnahme des Rechtsstreits in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners S. H. gem. § 182 InsO nach der voraussichtlichen Insolvenzquote. Da die Parteien dazu keine Angaben gemacht haben, schätzt der Senat die Quote auf 5 %. Daraus ergibt sich bei der ursprünglichen Klageforderung i.H.v. 44.551,09 EUR ein Streitwert i.H.v. 2.227,55 EUR.
[3] Ab der Erledigungserklärung der Klägerin sind für den Streitwert die bisher entstandenen Verfahrenskosten maßgebend, allerdings nur bis zur Höhe des Streitwerts in der Hauptsache (Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 3 Rz. 16 "Erledigung der Hauptsache"). Da die Verfahrenskosten höher sind als 2.227,55 EUR, bleibt es somit bei diesem Streitwert.
Fundstellen
Haufe-Index 1765424 |
BB 2007, 1411 |
DB 2007, 2028 |
DStR 2007, 1312 |
BGHR 2007, 876 |
GmbH-StB 2007, 240 |
NJW-RR 2007, 1260 |
NZG 2007, 595 |
ZAP 2007, 773 |
ZIP 2007, 1406 |
DNotZ 2008, 69 |
MDR 2007, 1087 |
GmbHR 2007, 824 |
BM 2008, 1 |
IDGmbH 2008, 7 |
www.judicialis.de 2007 |
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