Tenor
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 5 StR 122/11).
Unterschriften
Basdorf, Raum, Schaal, König, Bellay
Fundstellen
Haufe-Index 2923263 |
ZWH 2012, 5 |
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