Verfahrensgang
OLG München (Urteil vom 26.10.2010; Aktenzeichen 5 U 2320/10) |
LG München I (Entscheidung vom 04.03.2010; Aktenzeichen 22 O 21972/99) |
Tenor
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 29. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
Gründe
Rz. 1
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den seine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 29. Juli 2011 gibt keinen Anlass für eine abändernde Entscheidung. Der Senat hat bei seiner Entscheidung auch die von dem Antragsteller gegen das Berufungsurteil vorgebrachte Argumentation zur „Kompensation“ berücksichtigt, aber nicht für durchgreifend erachtet.
Lemke Schmidt-Räntsch Stresemann
Brückner Weinland
Fundstellen
Dokument-Index HI15282982 |
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