Verfahrensgang

KG Berlin (Beschluss vom 08.06.2022; Aktenzeichen 21 U 107/19)

KG Berlin (Urteil vom 23.06.2020; Aktenzeichen 21 U 107/19)

LG Berlin (Entscheidung vom 26.08.2019; Aktenzeichen 95 O 44/18)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. Juni 2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 8. August 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerin verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  282.758,08 €

Pamp                                                          Kartzke                                                 Jurgeleit

                                Sacher                                                                Borris

 

Fundstellen

Haufe-Index 15946540

IBR 2023, 453

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