Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 03.05.2022; Aktenzeichen 2 Kap 1/21) |
Nachgehend
Tenor
Die Musterbeklagte zu 1 wird hinsichtlich der Rechtsbeschwerden auf Seiten der Musterbeklagten zur Musterrechtsbeschwerdeführerin (entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 KapMuG) und hinsichtlich der Rechtsbeschwerde der Musterklägerin zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestimmt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG).
Born |
B. Grüneberg |
V. Sander |
||
von Selle |
Adams |
Fundstellen
Dokument-Index HI15418535 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen