Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterlassungsklage gegen Klauseln im Formularmietvertrag: Streitwert und Beschwer im Verbandsprozeß eines Mieterschutzvereins

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Verbandsprozeß (AGBG §§ 13ff) bemißt sich das den Streitwert und die Beschwer bestimmende Interesse ausschließlich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Bestimmung.

 

Normenkette

AGBG §§ 13, § 13ff

 

Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 25.09.1997; Aktenzeichen 1 U 41/96 WuM 1997, 609)

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 26.01.1996; Aktenzeichen 2/2 O 88/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538062

NZM 1998, 402

WuM 1998, 342

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