Entscheidungsstichwort (Thema)
bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Gründe
Die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 1997 werden wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, daß VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul an der Entscheidung mitgewirkt hat.
Karlsruhe, den 26. November 1998
Unterschriften
Justizangestellte
Veröffentlichung
Veröffentlicht am 26.11.1998 durch Geschäftsstelle des 1. Strafsenats
Fundstellen
Dokument-Index HI538414 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen