Entscheidungsstichwort (Thema)

bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

 

Gründe

Die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 1997 werden wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, daß VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul an der Entscheidung mitgewirkt hat.

Karlsruhe, den 26. November 1998

 

Unterschriften

Justizangestellte

 

Veröffentlichung

Veröffentlicht am 26.11.1998 durch Geschäftsstelle des 1. Strafsenats

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538414

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge