Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungsverlangen: Zu den Anforderungen an die Angabe von Vergleichswohnungen durch den Vermieter
Leitsatz (redaktionell)
Begründet der Vermieter ein Mietzinserhöhungsverlangen nach MietHöReglG § 2 Abs 2 S 3 mit dem Hinweis auf den Mietzins für vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter, so braucht er in dem Erhöhungsschreiben die Namen der Vermieter oder der Mieter der benannten Wohnungen nicht mitzuteilen, wenn die Vergleichswohnungen von ihm so beschrieben werden, daß sie vom Mieter identifiziert werden können.
Normenkette
MietHöReglG § 2 Abs. 1, 2 S. 3
Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 08.02.1982; Aktenzeichen 4 U 210/81) |
LG Hamburg (Entscheidung vom 20.11.1981; Aktenzeichen 11 S 182/81) |
AG Hamburg (Entscheidung vom 12.08.1981; Aktenzeichen 40 C 1550/81) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542323 |
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