Leitsatz (redaktionell)
1. Der seit 1956 eingetretene Kaufkraftschwund der DM berechtigt einen Vermieter, der damals einen Mietvertrag ohne Wertsicherungsklausel auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen hat, nicht zu einer Mietzinserhöhung (Ergänzung zu BGH 1969-09-29 VIII ZR 3/68 = DB 1969, 2029).
2. Zur Frage, ob ein Mietvertrag als zu Versorgungszwecken abgeschlossen angesehen werden kann.
Normenkette
BGB §§ 242, 535; WährG § 3
Fundstellen
Haufe-Index 542328 |
NJW 1976, 142 |
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