Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung des Grundstückskaufvertrags: Anliegerstreupflicht in der Regel nicht Teil des vereinbarten Übergangs der "Lasten" des Grundstücks auf den Erwerber vor Eigentumsumschreibung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknüpfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.

 

Normenkette

BGB § 823 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 26.10.1988; Aktenzeichen 13 U 96/86)

LG Dortmund (Entscheidung vom 16.01.1986; Aktenzeichen 8 O 553/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537972

NJW 1990, 111

DNotZ 1991, 590

JZ 1989, 1130

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