Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung des Grundstückskaufvertrags: Anliegerstreupflicht in der Regel nicht Teil des vereinbarten Übergangs der "Lasten" des Grundstücks auf den Erwerber vor Eigentumsumschreibung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknüpfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 26.10.1988; Aktenzeichen 13 U 96/86) |
LG Dortmund (Entscheidung vom 16.01.1986; Aktenzeichen 8 O 553/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 537972 |
NJW 1990, 111 |
DNotZ 1991, 590 |
JZ 1989, 1130 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen