Entscheidungsstichwort (Thema)
Gefälligkeitsmiete
Leitsatz (redaktionell)
Grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch dann zu bejahen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung sehr niedrig festgesetzt ist (sog. Gefälligkeitsmiete).
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI538033 |
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