Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitliche Teilbarkeit langfristiger genehmigungspflichtiger Mietverträge

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein entgegen BGB § 1822 Ziff 5 ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung abgeschlossener Mietvertrag ist für die nach dieser Bestimmung ohne Genehmigung zulässige Dauer wirksam, wenn anzunehmen ist, daß die Vertragsparteien den Vertrag auch mit dieser Dauer abgeschlossen hätten. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Parteien vereinbart haben, daß durch die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden soll.

 

Normenkette

BGB §§ 139, 535, 1822 Nr. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 542352

NJW 1962, 734

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge