Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitliche Teilbarkeit langfristiger genehmigungspflichtiger Mietverträge
Leitsatz (redaktionell)
Ein entgegen BGB § 1822 Ziff 5 ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung abgeschlossener Mietvertrag ist für die nach dieser Bestimmung ohne Genehmigung zulässige Dauer wirksam, wenn anzunehmen ist, daß die Vertragsparteien den Vertrag auch mit dieser Dauer abgeschlossen hätten. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Parteien vereinbart haben, daß durch die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt werden soll.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542352 |
NJW 1962, 734 |
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