Entscheidungsstichwort (Thema)
Tätigkeitspflicht aufgrund Makleralleinauftrags
Leitsatz (redaktionell)
Der Makler kann sich der Tätigkeitspflicht, die er durch die Entgegennahme eines Alleinauftrags übernommen hat, nicht dadurch entledigen, daß er es dem Kunden freistellt, sich selbst um den Verkauf des Objekts zu bemühen oder einen anderen Vermittler einzuschalten.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Entscheidung vom 27.12.1985; Aktenzeichen 7 U 152/85) |
LG Stuttgart (Entscheidung vom 28.12.1984; Aktenzeichen 12 O 183/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 537907 |
BB 1987, 1766 |
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