Leitsatz (amtlich)

Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer GmbH aus seiner Geschäftsführung fällt auch dann unter GmbHG § 46 Nr 8, wenn er auf BGB § 687 Abs 2 gestützt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650046

NJW 1975, 977

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