Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Entstehung einer Maklerprovision bei wirtschaftlicher Abhängigkeit des Maklers vom Vertragsgegner des Auftraggebers

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision entsteht nicht, wenn die vermittelnde Maklerfirma (GmbH) und die Vertragsgegnerin (GmbH) des Auftraggebers zwar rechtlich selbständige, aber abhängige Unternehmen sind, auf die ein anderes Unternehmen (KG) den beherrschenden Einfluß ausübt.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Haufe-Index 537878

NJW 1974, 1130

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