Leitsatz (redaktionell)
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft gelten auch, wenn:
ein Gesellschafter bei seinem Eintritt oder Ausscheiden sittenwidrig übervorteilt wurde,
die Übertragung eines GmbH-Anteils durch Irrtum, arglistige Täuschung oder unter sittenwidriger Übervorteilung veranlaßt wurde.
Fundstellen
Haufe-Index 647977 |
DNotZ 1975, 740 |
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