Leitsatz (amtlich)

Hat ein Vorstandsmitglied den Widerruf seiner Bestellung verschuldet, so muß es sich unter Umständen mit einer seinen Kenntnissen und Fähigkeiten angemessenen anderen leitenden Stellung zufrieden geben, wenn es eine sofortige Kündigung auch des Anstellungsvertrages vermeiden will.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI648980

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