Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung des Geschäftsführers

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Frist zur Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund beginnt bei Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung spätestens, wenn alle Gesellschafter Kenntnis von den Kündigungstatsachen erlangt haben und endet zwei Wochen danach.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714179

NJW 1980, 2411

ZIP 1980, 661

DNotZ 1981, 697

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