Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindungsregelung bei Einziehung eines Geschäftsanteils
Leitsatz (redaktionell)
Der Beschluß über die Einziehung eines Geschäftsanteil muß nur dann auch die Höhe des Abfindungsbetrages und dessen Aufbringung und Zahlungsweise festlegen, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorschreibt.
Fundstellen
ZIP 1995, 835 |
GmbHR 1995, 377 |
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