Entscheidungsstichwort (Thema)

Abfindungsregelung bei Einziehung eines Geschäftsanteils

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Beschluß über die Einziehung eines Geschäftsanteil muß nur dann auch die Höhe des Abfindungsbetrages und dessen Aufbringung und Zahlungsweise festlegen, wenn der Gesellschaftsvertrag das vorschreibt.

 

Fundstellen

ZIP 1995, 835

GmbHR 1995, 377

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