Entscheidungsstichwort (Thema)

GmbH-Anteile. Gesellschafterpflichten und die Vor-GmbH. Kein Anspruch des Konkursverwalters auf erneute Einlagenerbringung bei Kapitalerhöhung

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Konkursverwalter kann von einem Gesellschafter der Gemeinschuldnerin die Erbringung seiner Einlage nicht verlangen, wenn der Einlagebetrag bereits (vor dem Kapitalerhöhungsbeschluß) eingezahlt wurde und jedenfalls zwischen dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und ihrer Durchführung wertmäßig zur freien Verfügung der Geschäftsführung der Gemeinschuldnerin gestanden hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 725851

ZIP 1996, 1466

GmbHR 1996, 772

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