Entscheidungsstichwort (Thema)
Maklervertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Alleinvermittlung. erfolgsunabhängige Provisionspflicht
Leitsatz (redaktionell)
Ein Makler kann sich nicht durch bloße Bezugnahme auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen, daß ihm sein Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn er es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn er den Festauftrag und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 538034 |
NJW 1967, 1225 |
MDR 1967, 582 |
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