Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklervertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Alleinvermittlung. erfolgsunabhängige Provisionspflicht

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Makler kann sich nicht durch bloße Bezugnahme auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen, daß ihm sein Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn er es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn er den Festauftrag und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Haufe-Index 538034

NJW 1967, 1225

MDR 1967, 582

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