Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwarzarbeit. Zur Geltung von Treu und Glauben im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte
Leitsatz (redaktionell)
Zur Unwirksamkeit von Verträgen, die gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verstoßen.
Orientierungssatz
Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte. Deshalb kann die Berufung auf die Nichtigkeit eines Vertrages in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGH, 1981-01-23, I ZR 40/79, NJW 1981, 1439).
Normenkette
BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2
Verfahrensgang
OLG Braunschweig (Entscheidung vom 10.04.1980; Aktenzeichen 1 U 31/79) |
LG Braunschweig (Entscheidung vom 07.06.1979; Aktenzeichen 4 O 322/78) |
Fundstellen
BGHZ, 39 |
ZIP 1983, 463 |
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