Entscheidungsstichwort (Thema)

Schriftformerfordernis nach HOAI. schriftliche Auftragsbestätigung. Form der Umsatzsteuererstattungsvereinbarung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Soweit in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI - juris: AIHonO) für Vereinbarungen der Vertragsparteien Schriftform vorgeschrieben ist, wird diesem Erfordernis durch bloße Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht genügt.

2. Die nach der bis 31. Dezember 1984 geltenden Fassung des HOAI § 9 notwendige Vereinbarung über die Erstattung der Umsatzsteuer war nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden ist (Fortführung BGH, 1982-02-25, VII ZR 116/81, NJW 1982, 1595 Nr 13).

 

Normenkette

AIHonO § 4 Abs. 1, § 9 Fassung: 1976-09-17; BGB § 126 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Nürnberg (Entscheidung vom 18.09.1987; Aktenzeichen 6 U 883/87)

LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 02.02.1987; Aktenzeichen 12 O 5810/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537983

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