Leitsatz (redaktionell)
In einer Massengesellschaft ist die Erklärung eines Kommanditisten, er fechte seinen Beitritt zur Gesellschaft wegen arglistiger Täuschung an, im Zweifel dahin aufzufassen, daß er – zumindest hilfsweise – sein Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen wolle.
Fundstellen
Dokument-Index HI650011 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen