Entscheidungsstichwort (Thema)
Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses eines nichtbeamteten hauptberuflichen Notars wegen Amtssitzverlegung
Leitsatz (redaktionell)
Dem hauptberuflichen Notar, der nicht Beamter ist, steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß BGB § 570 nicht zu.
Orientierungssatz
Die Mobilität der Notare durch eine über den Wortlaut des BGB § 570 hinausgehende Anwendung der Vorschrift zu erleichtern, ist nicht veranlaßt.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Köln (Entscheidung vom 15.11.1990; Aktenzeichen 18 U 40/90) |
LG Aachen (Entscheidung vom 21.02.1990; Aktenzeichen 11 O 484/89) |
Fundstellen
Haufe-Index 538106 |
NJW 1992, 1158 |
DNotZ 1992, 453 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen