Entscheidungsstichwort (Thema)

Notarhaftung: Pflicht zur Erörterung möglicherweise nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages muß der Notar mit den Beteiligten die Problematik nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge erörtern und ihnen, falls sie dies wünschen, eine entsprechende vertragliche Regelung vorschlagen.

 

Normenkette

BeurkG § 17 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 01.07.1993; Aktenzeichen 18 U 48/93)

LG Duisburg (Entscheidung vom 14.01.1993; Aktenzeichen 9 O 329/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542288

BB 1994, 1958

NJW 1994, 2283

DNotZ 1995, 403

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