Entscheidungsstichwort (Thema)
Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH
Leitsatz (redaktionell)
Durchgreifende Bedenken gegen die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten ergeben sich aus dem Gesichtspunkt, dass die in Rechtsstreitigkeiten dieser Art ergehenden, der Klage stattgebenden Entscheidungen nach den im GmbH- Recht entsprechend anwendbaren §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktien-Gesetz über die nur zwischen den Parteien wirkende Rechtskraft des § 325 Abs. 1 ZPO hinaus für und gegen alle Gesellschafter und Gesellschaftsorgane wirken, auch wenn sie an dem Verfahren nicht als Partei teilgenommen haben..
Fundstellen
Haufe-Index 714168 |
BGHZ, 278 |
BB 1996, 1074 |
NJW 1996, 1753 |
ZIP 1996, 830 |
DNotZ 1996, 694 |
JZ 1996, 1017 |
GmbHR 1996, 437 |
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