Entscheidungsstichwort (Thema)
öffentliche Ausschreibung. der Öffentlichen Ausschreibung … nach …, Lose … und …
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) und 2). Die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die Beigeladenen zu 1)und zu 2) war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit öffentliche Ausschreibung über die Vergabe von Leistungen zur Konzeption und Durchführung von … durch. Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Die Lose … und … betreffen die Durchführung von … in Bereich der … für jeweils 105 Teilnehmer für die Berufsfelder ….
Die Maßnahmen sollen Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder dienen der beruflichen Eingliederung …. Zur Zielgruppe gehören:
- • noch nicht berufsreife Jugendliche,
- • junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
- • junge Menschen mit Behinderung,
- • Un- und Angelernte,
- • sozial Benachteiligte,
- • Menschen mit Migrationshintergrund,
- • Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen (Ziff. B.2 der Verdingungsunterlagen).
Nach den Verdingungsunterlagen werden die von den Bietern eingereichten Angebote anhand der dort beschriebenen Bewertungsmethode und Bewertungsmatrix bewertet. Als Wertungsbereiche sind vorgesehen:
- • Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung,
- • Netzwerkstrukturen,
- • Akquise,
- • Organisation und Durchführungsqualität,
- • Eignungsanalyse,
- • Berufliche Grundfertigkeiten/Qualifizierungsbausteine,
- • Allgemeiner Grundlagenbereich/Hauptschulabschluss.
Diese Wertungsbereiche sind in einzelne Wertungskriterien unterteilt. Das vierte Kriterium des Wertungsbereichs „Organisation und Durchführungsqualität” (IV.4) lautet:
„Stellen Sie exemplarisch den individuellen Qualifizierungsverlauf für eine Jugendliche nach Abschluss der Eignungsanalyse dar, die vergleichsweise über ein unterdurchschnittliches Bildungsniveau verfügt, keine klaren Berufsvorstellungen hat und wegen ihres Migrationshintergrundes sprachliche Defizite hat. Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte methodische Vorgehen bezogen auf die individuelle Förderdauer von 10 Monaten.”
Bei der Wertung findet die Unterlage für Ausschreibungen und Bewertungen von IT-Leistungen in der 4. Fassung, Stand: November 2003 (UfAB III), in der erweiterten Richtwertmethode Anwendung (Ziff. A.7 der Verdingungsunterlagen). Das Konzept jedes Bieters wird bezüglich der Wertungsbereiche und -kriterien mit jeweils 0 bis 3 Punkten je nach Qualität „Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen” = 0 Punkte, „entspricht mit geringen Einschränkungen den Anforderungen” = 1 Punkt, „entspricht den Anforderungen” = 2 Punkte, „ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich” = 3 Punkte) bewertet. Ergänzend wird in den Verdingungsunterlagen ausgeführt, dass eine Bewertung mit 0 Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde; dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden; außerdem wird ein Konzept mit Null Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Die Bewertung mit Null Punkten bei einem Wertungsbereich führt zum Ausschluss des Angebots. Bei den Wertungsbereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” sowie „Organisation und Durchführungsqualität” führt bereits die Bewertung mit Null Punkten bei einem der Wertungskriterien dieser Wertungsbereiche zum Ausschluss des Angebots.
Die Antragstellerin (ASt) und die Beigeladenen zu 1) und 2) (Bg) gaben jeweils fristgerecht Angebote für die Lose … bzw. … ab. Im Kriterium IV.4 stellte die ASt einen Qualifizierungsverlauf exemplarisch anhand einer Teilnehmerin dar, die sie wie folgt beschrieb:
„Die 17jährige Rebecca lebt bei der allein erziehenden Mutter. Der Vater ist in sein Herkunftsland Polen zurückgekehrt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in der Familie hauptsächlich polnisch gesprochen. Die hieraus folgenden Defizite im Gebrauch der deutschen Sprache führten zu ungenügenden schulischen Leistungen und erschwerten die Kontaktfindung zu Gleichaltrigen. In Gesprächen nimmt Rebecca selten Blickkontakt zu ihren Gesprächspartnern auf und wirkt verlegen. Reaktionen erfolgen verlangsamt, oft erst nach mehreren Ansprachen. Bisher hat Rebecca keine genauen Vorstellungen über ihre berufliche Zukunft. Rebecca hat die Förderschule mit Abgangszeugnis abgeschlossen. Sie verfügt über ein selbst im Vergleich mit anderen Lernbehinderten unterdurchschnittliches Bildungsniveau.”
Bei der Wertung der Ang...