Entscheidungsstichwort (Thema)

Konzeption und Durchführung von Maßnahmen. der Öffentlichen Ausschreibung … nach …, Los …, …

 

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.

2. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene haben die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühren und Auslagen) als Gesamtschuldner sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin je zur Hälfte zu tragen.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit eine öffentliche Ausschreibung über die Vergabe von Leistungen zur Konzeption und Durchführung von … durch. Die Maßnahmen sollen Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder dienen der beruflichen Eingliederung …. Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Los … betrifft die Durchführung von … in R für … Teilnehmer in den Berufsfeldern …. Als Vertragsbeginn ist der … 2006 vorgesehen.

Bei der Angebotswertung findet die Unterlage für Ausschreibungen und Bewertungen von IT-Leistungen in der 4. Fassung, Stand: November 2003 (UfAB III), in der erweiterten Richtwertmethode Anwendung (Ziff. A.7 der Verdingungsunterlagen). Das Konzept jedes Bieters wird bezüglich der Wertungsbereiche und -kriterien mit jeweils 0 bis 3 Punkten je nach Qualität „Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen” = 0 Punkte, „entspricht mit geringen Einschränkungen den Anforderungen” = 1 Punkt, „entspricht den Anforderungen” = 2 Punkte, „ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich” = 3 Punkte) bewertet. Ergänzend wird in den Verdingungsunterlagen ausgeführt, dass eine Bewertung mit Null Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde; dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden; außerdem wird ein Konzept mit Null Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Die Bewertung mit Null Punkten bei einem Wertungsbereich führt zum Ausschluss des Angebots. Bei den Wertungsbereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” sowie „Organisation und Durchführungsqualität” führt bereits die Bewertung mit Null Punkten bei einem einzelnen Wertungskriterium dieser Wertungsbereiche zum Ausschluss des Angebots.

Nach Beurteilung von Qualität und Preis jedes Angebots wird in einem dreistufigen Verfahren dasjenige ausgewählt, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Hierbei wird in einem ersten Schritt eine Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebots und aus der Kennzahl dieses Angebots minus 10% ermittelt. Im dritten Schritt werden zunächst alle Angebote, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen, als gleichwertig betrachtet. Entscheidend ist dann grundsätzlich die höchste Leistungspunktzahl in den Wertungsbereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” und „Organisation und Durchführungsqualität”; sofern die hier erzielten Leistungspunkte identisch sind, wird der Zuschlag auf das preisgünstigere Angebot erteilt.

Wertungsbereiche sind nach Ziff. B.4 der Verdingungsunterlagen:

  • • Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung,
  • • Netzwerkstrukturen,
  • • Akquise,
  • • Organisation und Durchführungsqualität,
  • • Eignungsanalyse,
  • • Berufliche Grundfertigkeiten/Qualifizierungsbausteine,
  • • Allgemeiner Grundlagenbereich/Hauptschulabschluss.

Diese Wertungsbereiche sind in einzelne Wertungskriterien unterteilt. Das vierte Kriterium des Wertungsbereichs „Organisation und Durchführungsqualität” (IV.4) lautet:

„Stellen Sie exemplarisch den individuellen Qualifizierungsverlauf für eine Jugendliche nach Abschluss der Eignungsanalyse dar, die vergleichsweise über ein unterdurchschnittliches Bildungsniveau verfügt, keine klaren Berufsvorstellungen hat und wegen ihres Migrationshintergrundes sprachliche Defizite hat. Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte methodische Vorgehen bezogen auf die individuelle Förderdauer von 10 Monaten.”

Die Antragstellerin (ASt) und die Beigeladene (Bg) gaben jeweils fristgerecht Angebote für das Los … ab. Nach der Auswertung der Angebote lagen insgesamt vier Angebote innerhalb des o.g. Korridors. In der Summe der Leistungspunkte in den Bereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” und „Organisation und Durchführungsqualität” lagen Bg und ASt gleichauf vor den anderen beiden Angeboten. Aufgrund des niedrigeren Preises erreichte das Angebot der Bg den ersten Platz.

Ausweislich der der Vergabeakte beiliegenden Wertungsmatrix wurde das Angebot der ASt in den einzelnen Unterkriterien der Wertungsbereiche „Integrationsstrategie und bisherige Integrationse...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge