Entscheidungsstichwort (Thema)
öffentliche Ausschreibung. der Öffentlichen Ausschreibung … …, Los …, …
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Wertung unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.
2. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene haben die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühren und Auslagen) als Gesamtschuldner sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin je zur Hälfte zu tragen.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit eine öffentliche Ausschreibung über die Vergabe von Leistungen zur Konzeption und Durchführung von … durch. Die Maßnahmen sollen Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder dienen der beruflichen Eingliederung … (Abschnitt B.2 der Verdingungsunterlagen). Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Los … betrifft die Durchführung von … in … für … Teilnehmer in den Berufsfeldern …. Als Vertragsbeginn ist der … 2006 vorgesehen.
Gemäß Ziff. A.7 der Verdingungsunterlagen erfolgt
„Die Auswahl des Auftragnehmers … für jedes Los getrennt.”
Bei der Angebotswertung findet die Unterlage für Ausschreibungen und Bewertungen von IT-Leistungen in der 4. Fassung, Stand: November 2003 (UfAB III), in der erweiterten Richtwertmethode Anwendung (Ziff. A.7 der Verdingungsunterlagen). Das Konzept jedes Bieters wird bezüglich der Wertungsbereiche und -kriterien mit jeweils 0 bis 3 Punkten je nach Qualität „Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen” = 0 Punkte, „entspricht mit geringen Einschränkungen den Anforderungen” = 1 Punkt, „entspricht den Anforderungen” = 2 Punkte, „ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich” = 3 Punkte) bewertet. Ergänzend wird in den Verdingungsunterlagen ausgeführt, dass eine Bewertung mit Null Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde; dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden; außerdem wird ein Konzept mit Null Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Erfüllt ein Konzept die Anforderungen mit geringen Einschränkungen oder weist die Konzeption inhaltlich leichte Unschärfen auf, so ist das Angebot mit 1 Punkt zu bewerten, wenn die Konzeption der Maßnahme insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt. Eine Bewertung mit 2 Punkten setzt voraus, dass die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. durch kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Die Wertungskriterien sind zu Wertungsbereichen zusammengefasst. In der Bewertungsmatrix sind jedem Wertungskriterium sowie jedem Wertungsbereich Relevanzfaktoren zugeordnet. Die Leistungspunkte der einzelnen Wertungsbereiche ergeben sich aus der Multiplikation des jeweiligen Relevanzfaktors mit dem jeweiligen Wert bzw. gewichteten Mittelwert des Wertungsbereiches (Ziff. A.7 der Verdingungsunterlagen). Die Bewertung mit Null Punkten bei einem Wertungsbereich führt zum Ausschluss des Angebots. Bei den Wertungsbereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” und „Organisation und Durchführungsqualität” führt die Bewertung mit Null bei einem einzelnen Wertungskriterium der Wertungsbereiche zum Ausschluss des Angebots.
Nach Beurteilung von Qualität und Preis jedes Angebots wird in einem dreistufigen Verfahren dasjenige ausgewählt, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Hierbei wird in einem ersten Schritt eine Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebots und aus der Kennzahl dieses Angebots minus 10% ermittelt. Im dritten Schritt werden zunächst alle Angebote, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen, als gleichwertig betrachtet. Entscheidend ist dann grundsätzlich die höchste Leistungspunktzahl in den Wertungsbereichen „Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung” und „Organisation und Durchführungsqualität”; sofern die hier erzielten Leistungspunkte identisch sind, wird der Zuschlag auf das preisgünstigere Angebot erteilt.
Wertungsbereiche sind nach Ziff. B.4 der Verdingungsunterlagen:
- • Integrationsstrategie und bisherige Integrationserfahrung,
- • Netzwerkstrukturen,
- • Akquise,
- • Organisation und Durchführungsqualität,
- • Eignungsanalyse,
- • Berufliche Grundfertigkeiten/Qualifizierungsbausteine,
- • Allgemeiner Grundlagenbereich/Hauptschulabschluss.
Diese We...