Entscheidungsstichwort (Thema)

unbillige Behinderung

 

Beteiligte

Lidl Stiftung & Co. KG

 

Tenor

1. Der Lidl Stiftung & Co. KG, Neckarsulm (Lidl), wird untersagt, in ihren Lidl-Discount-Läden, südlich der Linie Essen – Gummersbach – Siegen – Dillenburg – Marburg – Hünfeld und außerhalb der neuen Bundesländer, folgende Produkte des Lebensmittelhandels unter ihrem Einstandspreis zu verkaufen: Milch (H-Milch 3,5% und 1,5% Fett sowie frische Vollmilch, jeweils 1 l), Mehl, Butter (250 g), Zucker (Raffinade und Würfelzucker, jeweils 1 kg) und Classic Orange (1 l).

2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der unanfechtbar gewordenen Verfügung zu Nummer 1. zuwiderhandelt, begeht eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit (§ 81 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 2 i. V. m. § 32 GWB).

 

Gründe

Die 1930 gegründete Lidl-Gruppe ist 1990 umstrukturiert worden und führt seitdem den Discountbereich als eigenständige Division innerhalb der Lidl & Schwarz-Gruppe. Die Lidl & Schwarz-Gruppe erzielte 1999 einen Umsatz von rund […] DM, davon knapp […] DM in Deutschland. Außer im Discount-Bereich ist die Lidl & Schwarz-Gruppe auch in den Bereichen SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte, Baumärkte sowie C + C tätig. Lidl selbst ist ein Hard-Discounter und erzielte 1999 mit seinen rund 2020 Geschäften mehr als […] DM Umsatz in Deutschland. Die durchschnittliche Verkaufsfläche von Lidl beträgt an älteren Standorten ca.[…], bei neueren Standorten jedoch um […] Quadratmeter. Das Produktsortiment umfaßt rund 1250 Artikel. Dabei handelt es sich um Eigenmarken und um Markenartikel. Das Produktsortiment umfaßt daneben auch Obst, Gemüse und Tiefkühlartikel sowie freiverkäufliche Arzneimittel. Das Preisniveau von Lidl entspricht in etwa dem von Aldi. In der Vergangenheit hat Lidl stets von Aldi durchgeführte Preissenkungen nachvollzogen.

Lidl ist im gesamten Bundesgebiet flächendeckend mit Standorten vertreten.

Seit Mitte Mai dieses Jahres (20. Kalenderwoche) führt Wal-Mart unter der Bezeichnung „Smart Price” ein Niedrigpreisprogramm an sämtlichen 95 Standorten in Deutschland. Bei den unter diesem Label geführten Produkten handelt es sich um Eigenmarken. Daneben hat Wal-Mart eine Preisschiene für Produkte unter der Bezeichnung „Great Value”. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Premium-Handelsmarken. Sowohl Smart Preise als auch Great Value Preise unterbieten den bis dahin gültigen Wettbewerbspreis (z. B. von ALDI) für die entsprechenden Produkte. Die Einführung des „Smart Price” hat Wal-Mart zwar nicht in den Printmedien beworben. Allerdings hat die allgemeine und die Fach-Presse diese Niedrigpreis-Aktion Ende Mai breit kommentiert. Zudem hat mindestens eine Wal-Mart Filiale Handzettel mit der Überschrift „Smartprice clever kaufen” im Eingangsbereich ausgelegt, auf denen die abgesenkten Preise von sechs Produkten (u. a. Milch, Margarine und Zucker) herausgestellt waren. Die Handzettel enden mit dem Slogan „Warum für diese Produkte zu Aldi gehen? Wir sind günstiger!!!”. Aldi Nord beantwortete diese Preissenkung von Wal-Mart mit Preissenkungen am 20. Juni 2000 an allen Standorten der Aldi Nord. Dabei wurden die Wal-Mart-Preise in den meisten Fällen unterboten. Lidl vollzog die Preissenkung am 26. Juni 2000 nach und senkte seine Preise auf die Preise von Aldi Nord.

Mit Schreiben vom 27. Juni 2000 hatte das Bundeskartellamt Lidl gebeten, ihre Ein – und Verkaufspreise für die Produkte zu benennen, die ab dem 15. Juni 2000 im Preis gesenkt worden waren. Diese Auskünfte erteilte Lidl mit Schreiben von Anfang Juli 2000. Mitte Juli hat das Bundeskartellamt sodann für acht ausgewählte Produkte die Offenlegung der Konditionen von den jeweiligen Lieferanten (Abgabepreis) angefordert. Die Antworten lagen überwiegend Anfang August vor. Danach verkauft Lidl gegenwärtig acht Produkte unter Einstandspreis, wobei die Beschlußabteilung folgende Preisfeststellungen getroffen hat (ohne Mehrwertsteuer):

Produkt

Verkaufspreis

Einstandspreis

(netto in DM)

(netto in DM)

H-Milch

–,83

[…]

(3,5 % Fett)

H-Milch

–,70

[…]

(1,5 % Fett)

Vollmilch[1]

–,83

[…]

(3,5 % Fett)

Butter[2]

1,54

[…]

Mehl

–,36

[…]

Zucker[3]

1,48

[…]

(1 kg, Raffinade)

Würfelzucker

1,76

[…]

Classic Orange

–,64

[…]

Dieser Verkauf unter Einstandspreis verstößt gegen das Verbot des § 20 Absatz 4 Satz 2 GWB. Danach liegt eine unzulässige Behinderung i. S. von § 20 Absatz 4 Satz 1 GWB vor, wenn ein Unternehmen mit überlegender Marktmacht nicht nur gelegentlich Waren unter Einstandspreis verkauft, es sei denn, dies ist sachlich gerechtfertigt.

Lidl ist Normadressat des § 20 Absatz 4 GWB.

Lidl verfügt auf allen räumlich relevanten Märkten des Lebensmitteleinzelhandels, auf denen sie mit eigenen Verkaufsstellen vertreten ist, über eine gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen überlegene Marktmacht. In sachlicher Hinsicht legt das Bundeskartellamt den Markt für Lebensmittel-Einzelhandel zugrunde. Dabei geht es in ständiger Praxis von einem Lebensmittelsortiment aus, das typischerweise auch einen Non-Food-Anteil bis zu 20% des...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge