Entscheidungsstichwort (Thema)
unbillige Behinderung
Beteiligte
Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG |
Nachgehend
Tenor
1. Der Aldi-Nord-Gruppe, Essen, und ihren […] Aldi GmbH & Co. KG-Gesellschaften wird untersagt, folgende Produkte des Lebensmittelhandels unter ihrem Einstandspreis zu verkaufen: Milch (H-Milch 3,5% und 1,5% Fett, jeweils 1 Liter), Mehl (1 kg Packung) und Zucker (Raffinade und Würfelzucker, jeweils 1 kg Packungen).
2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der unanfechtbar gewordenen Verfügung zu Nummer 1. zuwiderhandelt, begeht eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit (§ 81 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 2 i. V. m. § 32 GWB).
Gründe
Die 1960 gegründete Aldi-Gruppe besteht aus zwei rechtlich und organisatorisch getrennten Firmen, Aldi Nord und Aldi Süd. Die gesamte Aldi-Gruppe erzielte 1998 schätzungsweise einen Umsatz von […] DM, davon knapp […] DM in der Europäischen Gemeinschaft und knapp […] DM in Deutschland. Einkauf und Verkauf beider Aldi-Unternehmen erfolgen getrennt.
Aldi Nord ist ein Gleichordnungskonzern, der […]. Deren Tochtergesellschaft ist die Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG, Essen (Aldi Einkauf). Die Aldi Einkauf ist für den Einkauf und alle übergreifend wirkenden Serviceleistungen der [..] ALDI Gesellschaften zuständig. Aldi Einkauf ist von den [..] Aldi Gesellschaften bevollmächtigt, die […] Gesellschaften in diesem Verwaltungsverfahren zu vertreten.
Aldi Nord ist ein Hard-Discounter. Ihr Umsatz betrug im Jahre 1999 nach eigenen Angaben rund […] DM. Die durchschnittliche Verkaufsflächengröße der Aldi Nord liegt bei […] Quadratmetern, das Produktsortiment umfaßt rund […] Artikel. Dabei handelt es sich überwiegend um Eigenmarken (rund […] Artikel). Allerdings hat Aldi Nord sein Angebot in den vergangenen Jahren auch um die Produktbereiche Obst und Gemüse, höherwertige Artikel aus dem Food-Bereich (Champagner, Weine aus Übersee usw.) und Nonfood-Aktionsartikel erweitert. Der Anteil der Nonfood-Artikel am Gesamtumsatz liegt bei rund […]%. Das Image von Aldi besteht insbesondere darin, die niedrigsten Preise zu haben, zugleich jedoch Produkte von hoher Qualität zu bieten.
Aldi Nord ist lediglich im nördlichen Teil von Deutschland, etwa bis zu einer Linie von Essen – Gummersbach – Siegen – Dillenburg- Marburg – Hünfeld sowie in allen neuen Bundesländern tätig.
Seit Mitte Mai dieses Jahres (20. Kalenderwoche) führt Wal-Mart unter der Bezeichnung „Smart Price” ein Niedrigpreisprogramm an sämtlichen 95 Standorten in Deutschland. Bei den unter diesem Label geführten Produkten handelt es sich um Eigenmarken. Daneben hat Wal-Mart eine Preisschiene für Produkte unter der Bezeichnung „Great Value”. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Premium-Handelsmarken. Sowohl Smart Preise als auch Great Value Preise unterbieten den bis dahin gültigen ALDI Preis für die entsprechenden Produkte, sind jedoch wenigstens teilweise von geringerer Qualität. Die Einführung des „Smart Price” hat Wal-Mart zwar nicht in den Printmedien beworben. Allerdings hat die allgemeine und die Fach-Presse diese Niedrigpreis-Aktion Ende Mai breit kommentiert. Zudem hat mindestens eine Wal-Mart-Filiale Handzettel mit der Überschrift „Smartprice clever kaufen” im Eingangsbereich ausgelegt, auf denen die abgesenkten Preise von sechs Produkten (u. a. Milch, Margarine und Zucker) herausgestellt waren. Die Handzettel enden mit dem Slogan „Warum für diese Produkte zu Aldi gehen? Wir sind günstiger!!!”. Zugleich wurde die Smart-Price-Aktion im Fernsehen beworben. Aldi Nord beantwortete diese Preissenkung von Wal-Mart mit Preissenkungen am 20. Juni 2000 an allen Standorten der Aldi Nord. Dabei wurden die Wal-Mart Preise in den meisten Fällen, jedenfalls aber bei allen oben genannten unter Einstandspreis verkauften Aldi Produkten, unterboten. Der Preis für die vom Bundeskartellamt näher untersuchten acht Produkte blieb – mit Ausnahme des Butterpreises – seit diesem Zeitpunkt bis heute unverändert. Aldi Nord hat zudem in der zweiten Augustwoche eine weitere Preissenkung vorgenommen, mit der sie auf die ursprüngliche Preissenkung von Wal-Mart u. a. bei Produkte wie Kondensmilch, Chips und Frischei-Waffeln reagierte. Das Bundeskartellamt hat nicht feststellen können, daß eines dieser Produkte unter Einstandspreis verkauft würde.
Mit Schreiben vom 27. Juni 2000 hatte das Bundeskartellamt Aldi Nord gebeten, ihre Ein- und Verkaufspreise für die Produkte zu benennen, die ab dem 15. Juni 2000 im Preis gesenkt worden waren. Diese Auskünfte erteilte Aldi Nord mit Schreiben von Anfang Juli 2000. Mitte Juli hat das Bundeskartellamt sodann für acht ausgewählte Produkte die Offenlegung der Konditionen von den jeweiligen Lieferanten (Abgabepreise) angefordert. Deren Antworten lagen überwiegend Anfang August vor. Danach verkauft Aldi Nord gegenwärtig fünf Produkte unter Einstandspreis. Die Beschlußabteilung hat folgende Preisfeststellungen getroffen (ohne Mehrwertsteuer):
Produkt |
Verkaufspreis |
Einstandspreis |
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(... |