Entscheidungsstichwort (Thema)
Missbrauch im Zusammenhang mit der Vergabe von Wegenutzungsrechten. Geheimwettbewerb
Tenor
1. Die von der Beteiligten zu 1. mit Schreiben an die Beschlussabteilung vom 17.09.2013 angebotene Verpflichtungszusage ist bindend. Die Verpflichtungszusage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Verfahren gegen die Beteiligte zu 1. und zu 2. wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3. Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung beträgt […].
Tatbestand
A. Sachverhalt und Verfahrensablauf
I. Sachverhalt
Rz. 1.
Die Beteiligte zu 1. ist eine im hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf gelegene Gemeinde mit ca. 8.000 Einwohnern. Sie ist Inhaberin der Wegerechte an den öffentlichen Verkehrswegen im Gemeindegebiet und räumt diese gegen Entgelt für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, ein.
Rz. 2.
Der Vertrag der Beteiligten zu 1. mit der E.ON Mitte AG über die Nutzung der Wegerechte für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet (sog. Wegenutzungsvertrag) lief zum 31.12.2011 aus.
Rz. 3.
Am 04.05.2009 schlössen die Beteiligten eine Vereinbarung, die die Beteiligte zu 2. auch mit anderen Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf anstrebte und teilweise auch abschloss. Es handelt sich um eine „Kooperationsvereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit zur Überprüfung der Gründung einer gemeinsamen Netzgesellschaft zum Betrieb eines Stromversorgungsnetzes nach dem Auslaufen der Konzessionsverträge mit der E.ON Mitte der unterzeichnenden kommunalen Kooperationspartner (im Folgenden kommunale Partner genannt) und der Stadtwerke Marburg GmbH (im Folgenden SWM genannt) (zusammen Partner genannt).”
Rz. 4.
Die Kooperationsvereinbarung sieht u.a. die folgenden Regelungen vor:
„Präambel
(…) |
Die SWM verfolgt mit dieser Kooperation eine Stärkung und langfristige Absicherung ihrer Netzaktivitäten. |
Gegenstand der Kooperationsvereinbarung
- (…)
- Gegenstand der Kooperation soll ein abgestimmtes Verhalten bzgl. des Rückkaufs der örtlichen Stromnetze von der E.ON Mitte und der zukünftige Betrieb dieser Netze und des SWM-Stromnetzes in Marburg in einer gemeinsamen Netzgese II schaft sein.
- (…)
- Die kommunalen Partner bedienen sich zur Vorbereitung aller Maßnahmen zur Neustrukturierung der Konzessionsverträge (…) der SWM.”
Rz. 5.
Am 29.09.2009 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Beteiligten statt, in dem zum weiteren Vorgehen betreffend des auslaufenden Konzessionsvertrags Strom u.a. vereinbart wurde, dass die Beteiligte zu 2. die eingehenden Bewerbungen einer fachlichen Prüfung unterziehen soll.
Rz. 6.
Die Beteiligte zu 1. machte das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für Stromleitungen im Bundesanzeiger vom 28.10.2009 bekannt und forderte interessierte Energieversorgungsunternehmen auf, ihre Bewerbung schriftlich bis zum 15.12.2009 einzureichen.
Rz. 7.
Der Aufforderung kamen neben der Beteiligten zu 2. und der Altkonzessionärin E.ON Mitte AG zwei weitere Interessenten nach, die im weiteren Verlauf ihre Bewerbung zurücknahmen.
Rz. 8.
Am 24.06.2010 übersandte die Beteiligte zu 1. den beiden verbliebenen Bewerbern einen Fragenkatalog zur Beantwortung. Der Fragenkatalog bezieht sich ausdrücklich auf die o.g. Kooperationsvereinbarung als Zielvorgabe für das Konzessionsverfahren. Unter der Überschrift „Fragen zur Entscheidungsfindung des neuen Konzessionärs des Elektrizitätsverteilnetzes der Gemeinde Cölbe” wurden den Bewerbern Fragen zu den Bedingungen des Wegenutzungsvertrags, des Netzgeseüschaftsmodellangebots, der Straßenbeleuchtung, der Energieeffizienz / des Klimaschutzes und zu sonstigen Leistungen und Informationen gestellt.
Rz. 9.
Am 19.07.2010 wurde die von der Beteiligten zu 2. gegründete Netzgesellschaft Energie-Marburg-Biedenkopf GmbH (im Folgenden: EMB) ins Handelsregister eingetragen, der nach und nach mehrere Kommunen beitraten.
Rz. 10.
Am 07.09.2010 fasste die Gemeindevertretung der Beteiligten zu 1. den folgenden Beschluss:
„Die Konzession für das Eiektrizitätsverteilnetz der Gemeinde Cölbe wird nach dem Auslaufen des derzeitigen Konzessionsvertrags Strom an die Stadtwerke Marburg GmbH/die zur Gründung angemeldete Netzgesellschaft ‚Energie Marburg-Biedenkopf GmbH’ (…) vergeben.”
Rz. 11.
Am 25.03.2011 unterschrieben die Vertreter der Energie-Marburg-Biedenkopf und am 09.05.2011 unterschrieb der Bürgermeister der Beteiligten zu 1. den neuen Wegenutzungsvertrag, mit dem der Energie-Marburg-Biedenkopf GmbH das Wegenutzungsrecht ab dem 01.01.2012 für 20 Jahre eingeräumt wird.
Rz. 12.
Am 25.11.2010 trat die Beteiligte zu 1. der EMB bei.
II. Verfahrensablauf
Rz. 13.
Mitschreiben vom 04.10.2011 hat die E.ON AG im Namen ihrer Tochtergesellschaft E.ON Mitte AG das Bundeskartellamt über eine mögliche Kooperation mehrerer hessischer Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf, darunter auch der Beteiligten zu 1., mit der Beteiligten zu ...