Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfung von Zusammenschlussvorhaben nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

 

Tenor

I. Die mit Schreiben der Beteiligten zu 1. vom 25. Juli 2003 gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhaben werden unter der unter A. wiedergegebenen aufschiebenden Bedingung und mit der unter B. wiedergegebenen Auflage freigegeben.

A. Die Freigabe erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die derzeit von der envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, einem Tochterunternehmen der Beteiligten zu 2., gehaltene Beteiligung in Höhe von 40 % an der Stadtwerke Leipzig GmbH an die Stadt Leipzig oder ihre 100%ige Tochtergesellschaft LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH veräußert wird.

B. Der Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, ihre derzeit mittelbar über die RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Mitte mbH gehaltene Beteiligung in Höhe von 20 % an der Stadtwerke Düsseldorf AG innerhalb von [xxx] Monaten nach Bestandskraft dieser Entscheidung an einen Dritten unter Beachtung nachfolgender Regelungen zu veräußern.

”Die Ausgestaltung der Regelung zur Umsetzung der angeordneten Auflage stellt ein zu schützendes Geschäftsgeheimnis der Beteiligten zu 1. und 2. dar und ist nur in den für diese bestimmten Beschlussausfertigungen enthalten.”

”Die Ausgestaltung der Regelung zur Umsetzung der angeordneten Auflage stellt ein zu schützendes Geschäftsgeheimnis der Beteiligten zu 1. und 2. dar und ist nur in den für diese bestimmten Beschlussausfertigungen enthalten.”

”Die Ausgestaltung der Regelung zur Umsetzung der angeordneten Auflage stellt ein zu schützendes Geschäftsgeheimnis der Beteiligten zu 1. und 2. dar und ist nur in den für diese bestimmten Beschlussausfertigungen enthalten.”

II. Die Gebühr für die Anmeldung wird insgesamt auf

[xxx] Euro

(in Worten: [xxx] Euro)

festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.

 

Tatbestand

I. Vorhaben und Verfahrensgang

1. Mit Schreiben vom 25. Juli 2003, im Bundeskartellamt eingegangen als Telefax am gleichen Tag und als Brief am 29. Juli 2003, hat die Beteiligte zu 1. (RWE AG) eine Reihe von Zusammenschlussvorhaben gemeinsam nach § 39 GWB angemeldet. Die Anmeldung erfolgte im Namen der jeweils an den Zusammenschlüssen beteiligten Unternehmen.

2. Die Beteiligte zu 2. (RWE Rhein-Ruhr; es handelt sich hierbei um die jüngst umfirmierte RWE Plus AG) und die Beteiligte zu 3. (Cegedel International) beabsichtigen, Anteile in Höhe von 20 % bzw. 13,3 % an der Beteiligten zu 4. (Wuppertaler Stadtwerke) zu erwerben. Gegenwärtig halten die Beteiligte zu 5. (Stadt Wuppertal) 95 % und die Beteiligte zu 6. (SW Velbert) 5 % der Anteile an der Wuppertaler Stadtwerke. Die Anteile sollen von RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International im Rahmen von Kapitalerhöhungen bei der Wuppertaler Stadtwerke durch Barzahlung und Einbringung von energiewirtschaftlichen Vermögensgegenständen der RWE Rhein-Ruhr erworben werden. Nach einem mehrstufigen – von der Einbringung der Vermögensgegenstände durch RWE Rhein-Ruhr abhängigen – Beteiligungsprozess sollen die oben genannten Beteiligungsquoten für RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International erreicht werden. Mehrheitsgesellschafter der Wuppertaler Stadtwerke bleibt die Stadt Wuppertal. Die Beteiligungen von RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International werden sich mittels eines sog. „Tracking-Stock”-Modells auf die Versorgungssparten Strom, Gas, Wasser und Wärme der Wuppertaler Stadtwerke beschränken. Es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, dass die Wuppertaler Stadtwerke ihre Eigenständigkeit wahrt und hin zu einem Unternehmen mit regionalem Marktauftritt weiter entwickelt wird. RWE Rhein-Ruhr, Cegedel International und ihre Muttergesellschaft Cegedel S.A. Luxemburg sowie die Stadt Wuppertal und die Wuppertaler Stadtwerke haben im Zusammenhang mit diesem Zusammenschlussvorhaben einen Konsortialvertrag abgeschlossen. Daneben ist der Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International vorgesehen. Sowohl im Konsortialvertrag als auch in der vorgesehenen bilateralen Vereinbarung sind Regelungen enthalten, die die Beteiligungserwerbe von RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International miteinander verknüpfen. Für die Stimmausübung in der Hauptversammlung der Wuppertaler Stadtwerke bei Beschlussgegenständen, die eine gesetzliche Mehrheit von 75 % oder nach der Satzung der Wuppertaler Stadtwerke einer besonderen Mehrheit bedürfen, werden RWE Rhein-Ruhr und Cegedel International ihr Stimmrecht einheitlich (bei fehlendem Einvernehmen nach den Vorgaben der Cegedel International) ausüben.

3. RWE Rhein-Ruhr beabsichtigt außerdem, eine Beteiligung in Höhe von 20 % an der SW Velbert, von der Beteiligten zu 7. (VVH), einer mittelbaren 100%igen Tochtergesellschaft der Beteiligten zu 8. (Stadt Velbert) zu erwerben. Auch hier soll sich die Beteiligung mittels eines „Tracking-Stock”-Modells auf die Versorgungssparten Strom, Gas und Wasser beschränken. Gegenwärtige Gesellschafter der SW Velbert sind die VVH mit 80,5 % und die W...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge