Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen zu tragen.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene war notwendig.
Tatbestand
I.
1. Die Antragsgegnerin (Ag) führt derzeit ein EU-weites nicht offenes Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauleistungen betreffend die … durch (Vergabeverfahren …).
In der Bekanntmachung des Auftrags vom … (… im Supplement zum Amtsblatt der EG) heißt es u.a.:
„I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
N., vertreten durch P. …
III.2) Bedingungen für die Teilnahme
…
III.2.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
- über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten drei Jahre
…
III.2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise
…
- über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
…
III.2.1.4) Andere Informationen:
…
- Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert …
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt …
…
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder der Teilnahmeanträge:
7.10.2005.
IV.3.4) Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber:
Voraussichtlicher Zeitpunkt: 1.12.2005. …” (Unterstreichung nur hier)
Die … und die … (im Folgenden S. bzw. D.) bewarben sich als Bietergemeinschaft (Antragstellerin, im Folgenden: ASt) mit Teilnahmeantrag vom 12. September 2005.
Der Teilnahmeantrag der ASt enthielt zur Ziff. III.2.1.2) 1. Spiegelstrich folgende Erklärung der S. mit Datum vom 12. August 2005:
„Vergleichbarer Umsatz in den letzten drei Jahren
… Für die letzten drei Geschäftsjahre möchten wir die folgenden Bauvorhaben als gute Referenzen für vergleichbaren Umsatz hervorheben:
Baumaßnahme …
Gesamtumfang: … Mio. EUR
Baumaßnahme …
Gesamtumfang: … Mio. EUR
Baumaßnahme
Gesamtumfang: 15,2 Mio. EUR
Baumaßnahme
Gesamtumfang: … Mio. EUR
Baumaßnahme
Gesamtumfang: … Mio. EUR
Weitere Referenzen sind den Unterlagen beigefügt.”
Dem Teilnahmeantrag der ASt waren Referenzen (vgl. Ziff. III.2.1.3) der Bekanntmachung) beigefügt. Die S. benannte zehn Referenzprojekte, darunter auch die fünf in der Erklärung vom 12. August 2005 zu Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen benannten Baumaßnahmen.
Bezüglich der in der Erklärung vom 12. August 2005 aufgeführten Baumaßnahme Nr. 3 ergibt sich aus den Referenzen der S., dass die Baumaßnahme einen Ausführungszeitraum von Oktober 2001 (Baubeginn) bis zum September 2004 (Bauende) hatte und die Auftragssumme … Mio. Euro betrug.
Der Teilnahmeantrag der ASt enthielt des Weiteren zur Ziff. III.2.1.2) 1. und 2. Spiegelstrich der Bekanntmachung (Umsatz) folgende Erklärung der D. vom 18. Juli 2005:
„D.
Niederlassung …
Bereich …
Sitz der Gesellschaft: …
…
Jährliche Leistung Bereich … von 2001 – 2004”
Auf schriftliche Anforderung der Ag vom 13. September 2005 reichte die S. mit Schreiben vom 14. September 2005 Erklärungen zu beruflichen Verfehlungen und zu Verbindungen mit dem von der Ag beauftragten Planungsbüro, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigungen der … und des Finanzamts nach.
Mit Telefax jeweils vom 27. Oktober 2005 reichten die S. und die D. auf telefonisches Ersuchen der Ag weitere Unterlagen nach.
Die S. erklärte in ihrem Anschreiben:
„… ergänzend zu den Ihnen bereits übersandten Unterlagen enthalten Sie anbei unsere Erklärung hinsichtlich des Umsatzes … in den letzten drei Jahren.
Wir bitten, das Fehlen dieses Nachweises in unseren Bewerbungsunterlagen zu entschuldigen.”
Die beiliegende Übersicht weist jährliche Umsätze für die Jahre 2002, 2003 und 2004 für insgesamt acht Projekte aus. Darunter finden sich die im Teilnahmeantrag als gute Referenzen hervorgehobenen Bauvorhaben Nr. 1 und Nr. 2. Die in der Übersicht vom 27. Oktober 2005 diesbezüglich genannten Umsätze belaufen sich für die drei genannten Jahre auf …% (Bauvorhaben Nr. 1) bzw. auf …% (Baumaßnahme Nr. 2) des im Teilnahmeantrag benannten „Gesamtumfangs” der Baumaßnahme.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2006 wurden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Schreiben trägt den Briefkopf der „B., Einkauf Bauliche Anlagen …”. Im Betreff wird der Auftraggeber „N.” sowie der Vergabevorgang mit „…” sowie „…” angegeben. Mitarbeiter der „B., Einkauf Bauliche Anlagen” beantworteten in der Folgezeit unter dem Briefkopf der Deutschen Bahn AG Anfra...