Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabe „Umgestaltung des Knotens F.”. …, 1. Ausbaustufe, 1. Bauabschnitt, Vergabevorgang …”
Tenor
1. Der Nachprüfungsantrag wird verworfen.
2. Die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin und die Beigeladene war notwendig.
Tatbestand
I.
Die Antragsgegnerin (Ag) schrieb im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb die Vergabe „Umgestaltung des Knotens F.. – …, 1. Ausbaustufe, 1. Bauabschnitt, Vergabevorgang …” aus.
In der Auftragsbekanntmachung wurden für die Teilnahmeanträge unter anderem folgende Nachweise gefordert:
„…
- Der Bieter oder die Bietergemeinschaft bestätigt, dass 60% der zu erbringenden Leistungen als Eigenleistung erbracht werden
- Die Hauptgewerke, die mit Subunternehmern ausgeführt werden sollen, sind zu benennen
Technische Leistungsfähigkeit – geforderte Nachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
…
-über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
…”
Die Beigeladene (Bg) gab mit ihrem Teilnahmeantrag vom 31. August 2004 unter anderem folgende Erklärung ab:
„…
Die Bieter der Bietergemeinschaft bestätigen, dass 60% der zu erbringenden Leistungen als Eigenleistung erbracht werden. Gewerke, die mit Subunternehmern ausgeführt werden sollen, da unsere Firmen nicht auf diese Leistungen eingerichtet sind, werden bei Angebotsabgabe in einer Nachunternehmerliste benannt.
…”
Des weiteren gab die … M.. GmbH, ein Mitglied der beigeladenen Bietergemeinschaft, auf einer Rückseite der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen die ihr zur Verfügung stehende technische Ausrüstung an.
Nach Auswertung der Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb wurde der Bg mit Schreiben vom 14. September 2004 zunächst mitgeteilt, sie habe sich für das Bauvorhaben nicht qualifizierenkönnen, da sie Hauptgewerke, die mit Subunternehmern ausgeführt werden sollen, nicht benannt habe und die Angabe der technischen Ausrüstung eines Partners der Bietergemeinschaft, nämlich der … M.. GmbH, nicht erfolgt sei. Die Bg rügte ihren Ausschluss vom weiteren Wettbewerb mit Schreiben vom 21. September 2004 und erklärte, dass eine explizite Benennung der Hauptgewerke, die durch Nachunternehmer erbracht würden, nicht erfolgt sei, da sämtliche Hauptgewerke durch die Mitglieder der Bg ausgeführt würden. Dementsprechend habe auch kein Anlass bestanden, diese Hauptgewerke nochmals explizit in den Bewerbungsunterlagen aufzuführen. Zur angeblich fehlenden Angabe der technischen Ausrüstung der … M.. GmbH verwies die Bg auf die der Bewerbung beigefügte Unterlage, die sich auf einem Blatt mit weiteren Nachweisen befunden habe. Trotz ihrer Rüge akzeptierte die Bg sodann mit Schreiben vom 23. September 2004 ihren Ausschluss und nahm die Verfahrensrüge zurück. Da die Ag im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens der Rüge eines weiteren Bieters stattgab, entschied sie am 24. September 2004 aus Gleichbehandlungsgründen, die Bg sowie drei weitere Unternehmen zur Angebotsabgabe zuzulassen.
In der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die an insgesamt vierzehn Bieter gerichtet war, wurden auch die Zuschlagskriterien bekannt gegeben. Danach soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung auftragsbezogener Kriterien als das annehmbarste, wirtschaftlich günstigste Angebot erscheint. Darüber hinaus sollen für die Zuschlagserteilung die folgenden weiteren Kriterien gelten: Preis, Ausführungsfrist, Bauablauf, AG-seitige baubegleitende Aufwände/Kosten, Lebenszykluskosten und Qualität.
Die Leistungsbeschreibung enthielt auch Eventual- und Alternativpositionen, die durch die Bieter entsprechend zu bepreisen waren. Mit der Angebotsauswertung wurde seitens der Ag ein Ingenieurbüro beauftragt.
Die Antragstellerin (ASt) und die Bg reichten neben weiteren Bietern fristgerecht ein erstes Angebot ein. Sowohl das Angebot der ASt als auch das Angebot der Bg enthielten von den Verdingungsunterlagen zugelassene Nebenangebote.
Nach dem ersten Submissionstermin vom 22. Oktober 2004 führte die Ag mit vier an aussichtsreicher Position stehenden Bietern zwei weitere Verhandlungsrunden sowie am 23. November und am 3. Dezember 2004 zwei weitere Submissionstermine durch. Auf der Grundlage der durchgeführten Verhandlungsrunden sollten die Bieter ihre Angebote nochmals überarbeiten. Über die Verhandlungsgespräche wurde jeweils ein von der Ag und dem betreffenden Bieter unterzeichneter Gesprächsvermerk gefertigt, der die Grundlage für die neu abzugebenden Angebote bildete. Das zweite Verhandlungsgespräch mit der ASt, das gleichzeitig die Grundlage für die am 3. Dezember zu eröffnenden Angebote bildete, wurde am 30. November 2004 geführt. In dem hierzu gefertigten Gesprächsvermerk, der auf jeder...