Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines gemäß § 39 GWB angemeldeten Zusammenschlussvorhabens nach § 36 GWB
Tenor
I.
Das Vorhaben der Beteiligten zu 1. bis 3., mittelbar über ein noch zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen von der Beteiligten zu 5. eine 49,9 %-Beteiligung an der Beteiligten zu 4. zu erwerben, wird freigegeben.
II.
Die Gebühr für die Anmeldung wird auf
[…] EUR
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis 5. als Gesamtschuldnern auferlegt.
Tatbestand
A.
Sachverhalt und beteiligte Unternehmen
I. Vorhaben und Gang des Verfahrens
Die Beteiligte zu 1. (HHB) hat -zugleich handelnd für alle übrigen Beteiligten mit Schreiben vom 9. Dezember 2002, eingegangen am 11. Dezember 2002, folgendes Zusammenschlussvorhaben angemeldet: Die HHB sowie die Beteiligte zu 2. (PVG) und die Beteiligte zu 3. (VHH) beabsichtigten, mittelbar über ein noch zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen von der Beteiligten zu 5. (SWL) 49,9 % der Anteile an der Beteiligten zu 4. (SVL) zu erwerben. Parallel hierzu wird die Hansestadt Lübeck ihren bisher unmittelbar gehaltenen Anteil an der SVL in Höhe von 6 % auf die SWL übertragen.
Mit am 8. Januar 2003 bei der HHB als anmeldendem Unternehmen eingegangenem Schreiben hat die Beschlussabteilung fristgerecht gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB mitgeteilt, dass sie das Hauptprüfverfahren eingeleitet hat. Mit Schreiben vom 23. Januar 2003 haben die Verfahrensbevollmächtigten zu 4. und 5. angezeigt, dass sie mit dem Übergang in das Hauptprüfverfahren die Vertretung der an dem Verfahren beteiligten Unternehmen SWL und SVL übernommen haben.
Die Beigeladene zu 6. (DB AG) wurde mit Beschluss vom 24. März 2003 zum Verfahren beigeladen (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Mit Schreiben vom 2. April 2003 wurde der DB AG mitgeteilt, dass die Beschlussabteilung beabsichtigt, das Zusammenschlussvorhaben freizugeben und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die DB AG hat von dieser Gelegenheit am 7. April 2003 Gebrauch gemacht und fernmündlich erklärt, dass gegen die beabsichtigte Freigabe des Zusammenschlussvorhaben keine Einwände geltend gemacht würden.
II. Beteiligte Unternehmen
Die SVL betreibt im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Lübeck öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Betriebsleistungen der SVL verteilen sich auf 19 Buslinien mit einer Gesamtlänge von ca. 315 Kilometern. Auf 17 dieser konzessionierten Linien erbringt sie die Verkehrsleistung selbst, zwei Linien werden im Auftragsverkehr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG von der Verkehrsgesellschaft Dahmethal KG betrieben. Ebenfalls im Bereich des ÖPNV im Verkehrsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Lübeck tätig ist auf 13 Linien die Lübeck-Travemünder-Verkehrsgesellschaft mbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der SVL. Die Umsatzerlöse der SVL im Geschäftsjahr 2001 beliefen sich auf 25,37 Mio. EUR. 94 % der Anteile der SVL werden derzeit von der SWL, 6 % der Anteile von der Hansestadt Lübeck gehalten. Bei SWL wiederum handelt es sich um ein 100 %-Tochterunternehmen der Hansestadt Lübeck. Die Umsatzerlöse der SWL im Jahr 2001 beliefen sich auf 240,7 Mio. EUR.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der HHB, PVG und VHH liegt in der Erbringung von ÖPNV-Leistungen nach dem PBefG im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Die HHB betreibt im engeren Stadtgebiet Hamburgs drei U-Bahn-Linien sowie 109 Buslinien. Die Betriebsleistung belief sich im Geschäftsjahr 2001 auf insgesamt ca. 112 Mio. Nutzwagen-Kilometer (NWkm) und ca. 1,7 Mrd. Personen-Kilometer (P-km), wobei ca. 44 Mio. NW-km (580 Mio. P-km) auf den Busverkehr und ca. 68 Mio. NW-km (1,1 Mrd. P-km) auf den Bereich des U-Bahn-Verkehrs entfielen. Die PVG erbringt ÖPNV-Leistungen im Bereich des Regionalbus-Verkehrs auf insgesamt 31 Linien, davon 26 Linien im Gebiet des HVV. Mit 187 Bussen erzielte sie 2001 eine Betriebsleistung von ca. 11,5 Mio. NW-km. Die PVG ist darüber hinaus im geringen Umfang als Auftragsunternehmen für andere Inhaber von Linienkonzessionen tätig. Der räumliche Betätigungsschwerpunkt der PVG liegt in der Umgebung der Städte Wedel, Schenefeld und Pinneberg. Die VHH betreibt ca. 120 Buslinien, davon 110 innerhalb des HVV. Mit 365 Bussen erreichte sie im Geschäftsjahr 2001 eine Betriebsleistung von ca. 22 Mio. NW-km. Auch die VHH ist in begrenztem Umfang als Auftragsunternehmen tätig.
An der HHB, der PVG sowie der VHH ist die Freie und Hansestadt Hamburg mittelbar über die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) beteiligt. Diese hält an der HHB eine Beteiligung in Höhe von 98,2 %, an der PVG eine Beteiligung in Höhe von 94,4 % und an der VHH eine Beteiligung in Höhe von 94,2 %. Die Umsatzerlöse der HHB im Geschäftsjahr 2001 beliefen sich auf ca. 270 Mio. EUR, die der PVG auf ca. 26 Mio. EUR und die der VHH auf ca. 35 Mio. EUR. Die HGV erzielte im gleichen Geschäftsjahr einen konsolidierten Umsatz in Höhe von ca. 1,4 Mrd. EUR.
Entscheidungsgründe
B.
Rechtliche Wertung
I. Zuständigkeit, Zusammenschlusstatbes...