Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe von Briefdienstleistungen

 

Tenor

1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene war notwendig.

 

Tatbestand

I.

1. a) Die Antragsgegnerin (Ag) machte am … die beabsichtigte Vergabe des Auftrags „Briefdienstleistungen …” im Rahmen eines offenen Verfahrens gemeinschaftsweit bekannt. Danach sollen arbeitstäglich Briefsendungen aus der Liegenschaft des …abgeholt und bundesweit zugestellt werden. Derzeit ist mit diesen Arbeiten die …beauftragt. Die Antragstellerin (ASt), eine mittelbare Tochtergesellschaft der …, erbringt sog. Konsolidierungsdienstleistungen, d.h. sie sammelt die Briefsendungen beim Absender ein und liefert diese vorsortiert in einem Briefzentrum der … ein.

Nach eigenen Schätzungen der Ag umfasst der Dienstleistungsauftrag durchschnittlich rd. … Briefsendungen pro Tag; dabei seien Schwankungen zwischen … und … Sendungen pro Tag möglich. Im Jahr 2009 seien insgesamt rd. … Briefsendungen aufgeliefert worden, im Jahr 2010 rd. … (Leistungsbeschreibung, Tz. 3.1). Hierbei handelt es sich um …. Die Auflieferung des Postgutes in den Räumlichkeiten der Ag erfolgt in Standard-Postbehältern und manuell zu bewegenden Standard-Transportwagen, die vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind. Wie sich aus der Leistungsbeschreibung (ebenda, Tz. 4.1) ergibt, erfolgt die Abholung per LKW mindestens vier Mal täglich, d.h. um 10:00 Uhr (60 Transportwagen), 14:00 Uhr, 17:00 Uhr und 18:00 Uhr (jeweils 20 Transportwagen), sowie nach Bedarf. Rd. … der Standard- und Kompaktbriefe stellt die Ag dem Auftragnehmer in Leitregionenbehältern bereit, die nach den ersten beiden Ziffern einer Postleitzahl – in aufsteigender Reihenfolge – sortiert sind. Die Vorsortierung erfolgt vollautomatisch. Nicht vorsortiert werden Großbriefe, von denen nach Angaben der Ag täglich im Durchschnitt ca. … anfallen. Darüber hinaus werden die Sendungen nach Portoklassen übergeben.

Auftragnehmer haben nach der Leistungsbeschreibung zu gewährleisten, dass 90 v. H. der abgeholten Briefsendungen in „E+1”, d.h. an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag, zugestellt werden (ebenda, Tz. 3.2 in Verbindung mit Tz. 5.2).

In der Bekanntmachung (ebenda, Tz. III.2.3) ist vorgesehen, dass jeder Bieter drei „vergleichbare” Referenzen beibringen muss. Unter der Rubrik „Technische Leistungsfähigkeit” heisst es:

„Logistikkonzept, Qualitätssicherungskonzept sowie 3 vergleichbare Unternehmensreferenzen (siehe hierzu Ziffern 7.1.2 – 7.1.4 der Leistungsbeschreibung)”

In der so in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung heißt es:

„7.1.2 Referenzen des Unternehmens (3 Referenzen)

Benennen Sie drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen möglichst aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die einzelnen Referenzen müssen eine Laufzeit von jeweils mindestens 12 Zeitmonaten haben ….

Die Referenzen werden überprüft und nach der Bewertungsmatrix (s. E.2) bewertet. Dabei wird aus den drei Referenzen ein Mittelwert gebildet und (kaufmännisch) auf die nächst ganze Zahl gerundet. Diese Zahl wird dann mit der Gewichtungszahl multipliziert.Der Auftraggeber überprüft jedoch vorher die angegebenen Referenzen (Prüfblatt s. E.3) telefonisch. Dabei muss durch die Referenzgeber mindestens ein „Zufriedenstellend” bei allen drei Referenzen im Schnitt erreicht werden.

Vergleichbar bedeutet, bezogen auf den Leistungsgegenstand und das Sendungsvolumen. Bei den drei vorzulegenden Referenzen muss in der Summe ein Gesamtsendungs-volumen von mindestens 50 Mio. Sendungen pro Jahr erreicht werden, wobei keine der Referenzen weniger als 10 Mio. Sendungen pro Jahr umfassen darf. Die Referenzen müssen ebenfalls ein Zustellzeitziel von mindestens E+2 umfassen”.

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (Bekanntmachung, Tz. IV.2.1). Der maßgebliche Wertungspreis ergibt sich aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bruttostückpreisen zu den Sendungsarten 1.1 bis 1.3 sowie Stückpreisen für inhaltsgleiche Sendungen (2.1) jeweils multipliziert mit den angegebenen geschätzten jährlichen Volumen (Leistungsbeschreibung, Tz. 9). Zu der Position „Rabatt bei Einlieferung von Leitregionenbehälter” wird im Fragenkatalog ausgeführt:

Fragenkatalog Nr. 5 (Stand: 06.09.2010)”

1

Leistungsverzeichnis, Position 1.1 Rabatt bei Einlieferung von Leitregionenbehälter

Wir gehen davon aus, dass sich der unter Fragebogen 1, Position 1.1 einzutragende Rabatt nur auf alle nicht inhaltsgleichen Sendungen bezieht, die von Ihnen, wie in der Leistungsbeschreibung unter „4.1 Abholung, Sortierung und Zustellung der Briefsendungen” beschrieben, auf Leitregionsbehälter vorsortiert werden (derzeit 83 % der Standard- und Kompaktbriefe). Auf alle restlichen Sendungen der Gruppe 1 sowie auf alle Sendungen der Gruppe 2 wird dieser Rabatt...

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