Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsstelle Wiesbaden (Mitversicherungsgemeinschaft)
Tenor
1. Die Zusammenarbeit der Beteiligten zu 2. bis 5., die im Rahmen der Tätigkeit der Beteiligten zu 1. die Versicherung von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für im Inland tätige Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände in der Form der Mitversicherung gemeinschaftlich betreiben, verstößt – soweit sie nicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (im Folgenden: „Big 4”) betrifft – gegen Art. 81 des Vertrages zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EG) bzw. gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2. Soweit die Verträge der Beteiligten zu 1. im Rahmen der Zusammenarbeit der Beteiligten zu 2. bis 5. die Versicherung von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für im Inland tätige Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände umfassen und sich nicht auf die Versicherung der „Big 4” beziehen, wird der Beteiligten zu 1., soweit sie dazu ermächtigt ist, im Übrigen der Beteiligten zu 2. als Führende der Mitversicherungsgemeinschaft, nach § 32 Abs. 1 und 2 GWB i.V.m. § 1 GWB und Art. 81 Abs. 1 EG aufgegeben, diese Verträge spätestens zum 31.12.2008 zu kündigen und im Rahmen der Tätigkeit der Beteiligten zu 1. nicht zu erneuern. Sollte aufgrund einer zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung vorliegenden mehrjährigen Vertragssituation eine fristgemäße Kündigung zum 31.12.2008 nicht möglich sein, sind die betroffenen Verträge zu ihrem nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und im Rahmen der Zusammenarbeit der Beteiligten zu 2. bis 5. nicht wieder zu erneuern.
3. Den Beteiligten zu 2. bis 5. wird untersagt, ab 01.01.2008 im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Beteiligten zu 1. zur Versicherung von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für im Inland tätige Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände mit Ausnahme der „Big 4” Mehrjahresverträge abzuschließen.
4. Den Beteiligten zu 2. bis 5. wird untersagt, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der Beteiligten zu 1. ab 01.01.2009 Neuverträge zur Versicherung von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für im Inland tätige Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände mit Ausnahme der „Big 4” abzuschließen.
5. Die Zusammenarbeit der Beteiligten zu 2. bis 5. im Rahmen der Tätigkeit der Beteiligten zu 1. in Bezug auf die Schadenabwicklung von bis zum 31.12.2008 bestehenden Verträgen zur Versicherung von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für im Inland tätige Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände bleibt unberührt, soweit diese Verträge nicht bereits vorher in den Bestand der Beteiligten zu 2. bis 5. überführt wurden.
6. Die Gebühr für diese Entscheidung wird auf
festgesetzt und den Beteiligten zu 1. bis 5. in gesamtschuldnerischer Haftung auferlegt.
Tatbestand
A. Sachverhalt
I. Zusammenarbeit der Beteiligten zu 2. bis 5. im Rahmen der Tätigkeit der Beteiligten zu 1.
1. Die Beteiligte zu 1. ist ein Zusammenschluss der Beteiligten zu 2. bis 5. in Form einer auf Dauer angelegten Mitversicherungsgemeinschaft. Die Beteiligte zu 1. wurde bereits in den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufgrund staatlicher Anordnung gegründet. Nach dem Krieg hat die Nordstern Allgemeine Versicherung AG als ehemals Führendebasierend auf der damaligen Kundendatei der Beteiligten zu 1. deren Vorteile genutzt und die Tätigkeit der Beteiligten zu 1. für die privaten Versicherer beibehalten.
2. Die Beteiligten zu 2. bis 5. sind Kompositversicherer, sie gehören sämtlich finanz- und ressourcenstarken Konzerngesellschaften an. Konzernobergesellschaft der Beteiligten zu 2. ist die Allianz SE, mit Sitz in München, einem im DAX der Deutschen Börse gelisteten Unternehmen, das zu den weltgrößten Versicherungs- und Finanzdienstleistungskonzernen zählt. Geschäftsgegenstand der Beteiligten zu 2. ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In- und Ausland sowie Vermittlung von Versicherungen, Sparverträgen, Bausparverträgen und sonstigen Geschäften, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen. Die Beteiligte zu 3., ein Konzern...