Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabe einer Regiestelle zur Umsetzung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke”
Tenor
1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Vergabestelle zu tragen. Die Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle war nicht notwendig.
3. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Tatbestand
I.
Die Vergabestelle (VSt) hat am … 2002 im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaft den Auftrag zur Einrichtung einer Regiestelle zur Umsetzung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS” (Ausschreibung …) ausgeschrieben. Das Programm beinhaltet die beiden Schwerpunkte „Lokales Kapital in Hochwassergebieten” (Augusthochwasser 2002) und „Lokales Kapital in der Sozialen Stadt”. Die Steuerung des Programms erfolgt durch eine Regiestelle auf Bundesebene. Der Auftrag soll im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Öffentlicher Vergabebekanntmachung mit verkürzten Fristen vergeben werden, weil der Programmteil „Lokales Kapital in Hochwassergebieten” umgehend gestartet werden soll. In Ziffer 2 der Bekanntmachung heißt es:
„Aufgaben der Regiestelle sind:
– Programmvorbereitung: …
Für den Programmteil „Lokales Kapital in Hochwassergebieten”:
Abstimmung über die vom Hochwasser betroffenen Gebiete mit dem Katastrophenstab der Bundesregierung, den Ländern und den weiteren Beteiligten;
Entwicklung von Vorgaben und Auswahlkriterien der von den Kommunen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten vorzulegenden Konzepte sowie der lokalen Koordinationsstellen.
Für den Programmteil „Lokales Kapital in der Sozialen Stadt”:
Entwicklung von Vorgaben und Auswahlkriterien für Lokale Aktionspläne zur sozialen und beruflichen Integration und zur Stärkung von Toleranz und Demokratie;
Entwicklung, Ausschreibung, Durchführung und Auswertung eines Konzeptwettbewerbs für Lokale Aktionspläne zur sozialen und beruflichen Integration bzw. zur Stärkung von Toleranz und Demokratie.”
Gemäß Ziffer 7 der Bekanntmachung waren Änderungsvorschläge nicht zugelassen. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge war der 27. September 2002.
Die Antragstellerin (ASt) reichte ihren Teilnahmeantrag fristgerecht bei der VSt ein. Daraufhin forderte diese sie mit Schreiben vom 7. Oktober 2002 auf, bis zum 15. Oktober 2002 ein Angebot abzugeben. In dem Schreiben heißt es u. a.:
„Bewertet werden die Angebote nach den Kriterien:
- • Preis;
- • Programmkonzeption;
- • Programmvorbereitung;
- • Programmverlauf;
- • Programmauswertung.
Der Zuschlag zu dem Vorhaben erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens bis zum 15. Dezember 2002. Bis zu diesem Termin sind Sie an Ihr Angebot gebunden.”
In einem den Bewerbern übersandten Konzeptpapier (vgl. Anschreiben der VSt vom 7. Oktober 2002) „Umsetzung des ESF-Programmes „Lokales Kapital für soziale Zwecke” (Stand: 28. August 2002) wird u. a. darauf hingewiesen:
„Das Programm „Lokales Kapital für Soziale Zwecke” ist der Entwicklungspolitik der Weltbank entlehnt und wird mit der derzeitigen Förderperiode erstmals in den Europäischen Sozialfonds implementiert. Die Idee besteht in der Aktivierung der sozialen Potenziale vor Ort, Potenziale, die durch große zentrale Programme wie die ESF-Regelförderung nicht erreicht werden. Mit Mikroförderungen von regelmäßig nicht mehr als 10.000 EUR sollen Selbstorganisationskräfte durch lokale Initiativen angeregt und unterstützt werden.”
Unter Ziffer 4. Regiestelle und Evaluation heißt es in dem Papier:
„Die Umsetzung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke” erfolgt durch eine Regiestelle, die nicht nur das Programm nach außen auf Bundesebene repräsentiert, sondern vor allem Unterstützung bei Konzeptualisierung, Implementierung und Fortschreibung vor Ort leistet. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Regiestelle, ein Monitoring durchzuführen, um z.B. die Vielschichtigkeit des Programms dokumentieren zu können. Weiterhin soll die Regiestelle den Informationstransfer über die Umsetzung des Programms „Lokales Kapital für soziale Zwecke” in den Bundesländern (Länderanteil) anregen und begleiten. Dazu ist eine „Informations- und Austauschplattform” anzubieten. Die Arbeit der Regiestelle wird durch eine Steuerungsrunde begleitet.
Die Regiestelle besteht aus vier Stellen im höheren Dienst, zwei Sachbearbeiterstellen sowie einer Bürokraft. Die Qualifikation der Mitarbeitenden muss analog des BAT ausgewiesen werden.”
Die VSt hatte vier Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von denen drei ein Angebot form- und fristgerecht zum 15. Oktober 2002 einreichten, darunter die ASt.
Ausweislich eines Vermerks vom 17. Oktober 2002 nahm die VSt eine Bewertung der Angebote vor, wobei sie die o. a. Bewertungskriterien gewichtete. Dabei flossen der Preis mit 27 %, die Programmkonzeption mit 22 %, die Programmvorbereitung mit 18 %, der Programmverlauf mit 18 % und die Programmauswertung mit 15 % in die Gesamtb...