Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 GWB
Tenor
Der mit Schreiben vom 7. Januar 2004 angemeldete Zusammenschluss wird nicht untersagt.
Die Gebühr für die Anmeldung wird auf […] EUR festgesetzt und der Beteiligten zu 1. auferlegt.
Gründe
1. Mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 7. Januar 2004 – Eingang im Bundeskartellamt am selben Tag – haben die Deutsche Lufthansa AG, Köln (Beteiligte zu 1 = DLH), die Lufthansa Commercial Holding GmbH, Köln (Beteiligte zu 2. = LH Commercial) und die GlobeGround Deutschland GmbH, Frankfurt/Main (Beteiligte zu 3. = GlobeGround Deutschland) das nachfolgend beschriebene Zusammenschlussvorhaben angemeldet:
- GlobeGround Deutschland beabsichtigt den Erwerb von 49% der Anteile an der GlobeGround Berlin GmbH, Berlin (Beteiligte zu 5. = GlobeGround Berlin) von der GlobeGround Raunheim GmbH, Raunheim (Beteiligten zu 4 = GlobeGround Raunheim).
- LH Commercial beabsichtigt sodann den Erwerb von 49% der Anteile an der GlobeGround Deutschland von der GlobeGround Raunheim.
Nach Prüfung der Anmeldung hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt. Am 3. Februar 2004 haben die Beteiligten zu 1. bis 3. die Mitteilung erhalten, dass das Bundeskartellamt in die Prüfung des Zusammenschlusses (Hauptprüfverfahren) eingetreten ist.
2. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat das Bundeskartellamt weitere Auskünfte von Wettbewerbern eingeholt, um die Verhältnisse auf den vom Zusammenschluss betroffenen Märkten im Bereich der luftseitigen Bodenverkehrsdienstleistungen näher aufzuklären.
3. Die im Rubrum zu 7. Genannte (Beigeladene = Acciona) ist auf ihren Antrag hin mit Beschluss des Bundeskartellamtes vom 18. März 2004 zu dem Verfahren gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB beigeladen worden. Sie ist Anbieterin von luftseitigen Bodenverkehrsdienstleistungen auf dem Flughafen Berlin-Tegel und als solche dort Wettbewerberin zu der GlobeGround Berlin
I. DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN
4. Die DLH ist eine Luftverkehrsgesellschaft, die alle mit der Durchführung von Luftverkehr im In- und Ausland zusammenhängenden Tätigkeiten betreibt. Dazu gehören u. a. die Durchführung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen sowie die Bordverpflegung für eigene Fluggesellschaften und für Dritte, Preismanagement, die Durchführung von Reiseveranstaltungen und damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Charterverkehr. Der weltweite Umsatz der DLH betrug im Jahre 2002 rund 16,9 Mrd. EUR. Hiervon entfielen rund […] EUR auf die Europäische Union; rund […] EUR wurden in Deutschland erzielt.
5. LH Commercial, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DLH. Sie übt keine eigene Geschäftstätigkeit aus, sondern beschränkt sich auf die Verwaltung von Beteiligungen.
6. Die GlobeGround Deutschland war bis 2001 eine Zwischenholding, an der ausschließlich Gesellschaften des DLH-Konzerns beteiligt waren. Seit 2001 hält die Penauille Polyservice S.A. durch die GlobeGround Raunheim eine Beteiligung in Höhe von 49% an der GlobeGround Deutschland, die im Rahmen des verfahrensgegenständlichen Zusammenschlussvorhabens von der Lufthansa Commercial in voller Höhe (zurück)erworben werden soll. Damit hält die LH Commercial (wieder) 100% der Anteile an der GlobeGround Deutschland, über die sie aber schon vorher die Kontrolle ausgeübt hat. Die GlobeGround Deutschland erzielt als reine Holdinggesellschaft keine eigenen Umsätze. Sie hält Beteiligungen an fünf Gesellschaften, die ihrerseits Bodenabfertigungsdienste an jeweils einem deutschen Verkehrsflughafen erbringen.
7. Die GlobeGround Raunheim verwaltet als Zwischenholding für die Penauille Polyservice S.A. die von der LH Commercial 2001 erworbenen Bodenabfertigungsaktivitäten. Die Gesellschaft erzielt keine eigenen Umsatzerlöse. Sie verwaltet Beteiligungen an der GlobeGround Deutschland (49%), der GlobeGround Berlin (49%), sowie an vier Auslandsgesellschaften, die ebenfalls Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen.
8. Die GlobeGround Berlin ist ein Gemeinschaftsunternehmen der GlobeGround Raunheim (49%) und der Berliner Flughafengesellschaft mbH, Berlin (51%) (Beteiligte zu 6 = BFG). Sie erbringt Bodenabfertigungsdienstleistungen auf den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld. Damit wurden im Geschäftsjahr 2002 konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von […] EUR erzielt, die annähernd ausschließlich auf das Inland entfielen. Die Umsätze für 2003 liegen noch nicht vor, werden aber auf […] EUR geschätzt.
9. Über die BFG wurden im Rahmen des verfahrendgegenständlichen Zusammenschlussvorhabens keine Angaben gemacht. Die BFG ist Betreiberin des Flughafens in Berlin-Tegel und eine 100%ige Tochtergesellschaft der Berlin Brandenburg Flughafen GmbH, deren Anteile wiederum zu 37% vom Land Brandenburg, zu 37 % vom Land Berlin und zu 26% von der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden. Der Konzerngeschäftsbericht weist für das Jahr 2002 einen konsolidierten Gesamtumsatz von r...