Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 GWB

 

Beteiligte

1. Flughafen Hamburg GmbH

2. STARS Special Transport & Ramp Services GmbH & CO KG

3. NTT Chauffeur & Limousine Service GmbH, Berlin

4. Stars Berlin GmbH

 

Tenor

1. Das mit Schreiben vom 12. November 2000 angemeldete […] Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben:

 

Gründe

I.

1. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2000, eingegangen am 12. Oktober 2000, hat die Flughafen Hamburg GmbH (im folgenden= FHG) […] ein Zusammenschlussvorhaben angemeldet, wonach FHG über die mit ihr verbundene STARS Special Transport & Ramp Services GmbH & Co KG, Hamburg (im folgenden = STARS KG), mit Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2000 51 % und die NTT Chauffeur & Limousine Service GmbH (im folgenden = NTT) 49 % der Anteile an der neugegründeten STARS Berlin GmbH (im folgenden= STARS) erworben haben.

2. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag die Durchführung von luft- und landseitigen Transport- und Schleppdienstleistungen auf und an Flughäfen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und alle sonstigen Dienstleistungen zur Abfertigung von Flugzeugen, Passagieren und Fracht. […]. STARS wird damit von der STARS KG und NTT gemeinsam beherrscht.

3. Der Umsatz der STARS für die Restlaufzeit des Jahres 2000 beträgt […] DM, wovon ca. […] DM auf den Personentransport an Flughäfen und rd. […] DM auf den Personentransport außerhalb von Flughäfen entfällt.

4. Mit Schreiben vom 10. November 2000 hat die Beschlussabteilung den Zusammenschlussbeteiligten mitgeteilt, dass sie gemäß § 40 Abs. 1 GWB zur näheren Untersuchung des Vorhabens in das Hauptprüfverfahren eingetreten ist. Die für die Vollständigkeit der Anmeldung erforderlichen Angaben über die mit der FHG verbundenen Unternehmen gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 GWB lagen dem Bundeskartellamt zum 01.12.2000 vor. Die Prüfungsfrist endet demzufolge am 01.04.2001.

II.

Die beteiligten Unternehmen und das Vorhaben

5. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist Betreiberin des Flughafens Hamburg und in den Geschäftsbereichen Flugkartenkontrolle, Passagedienstleistungen (bodenseitig) für Dritte, Ladedienste (ramp handling), Parkraumbewirtschaftung und Bodenverkehrsdienste, Wartungsarbeiten für Fahrzeuge, Ver- und Entsorgungsdienste, Datenverarbeitung für Dritte sowie Instandhaltung und Wartung tätig.

FHG hält verschiedene Beteiligungen an Gesellschaften, die im Bereich der genannten und für einen Flughafenbetreiber typischen Dienstleistungen tätig sind. So ist FHG u. a. zu 40 % an der AHS Hamburg GmbH beteiligt, die auf dem Gebiet der Passagedienstleistungen über Mehrheitsbeteiligungen, 100%ige Töchter oder eigene Niederlassungen an den Standorten Hamburg, Düsseldorf, Hannover, München und Münster/Osnabrück, Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Düsseldorf, Köln/Bonn und Leipzig aktiv ist.

Die FHG erzielte im Geschäftsjahr 1999 Umsatzerlöse in Höhe von rund 371 Mio. DM.

6. Obergesellschaft der FHG ist mit 64 % der Geschäftsanteile die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung (HGV), die wiederum zu 100 % im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg und Holdinggesellschaft für einen großen Teil der öffentlichen Unternehmen in den Bereichen Bauen und Wohnen, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Verkehr, Stadterneuerung, Gebäudereinigung, Landesbank etc. zuständig ist. Der Bund hält weitere 26 % der Geschäftsanteile an der FHG. Die für die Zusammenschlusskontrolle relevanten Umsätze der HGV betrugen 1999 rd. 6,9 Mrd. DM.

7. STARS KG ist Obergesellschaft von STARS und zu 51 % im Besitz der FHG. Sie betreibt laut Gesellschaftsvertrag luft- und landseitige Transport- und Schleppdienste auf und an Flughäfen. Derzeit erbringt sie entsprechende Dienstleistungen ausschließlich am Flughafen Hamburg.

8. Weiterer Gesellschafter der STARS KG ist mit 49 % der Anteile die Lufthansa Engineering and Operational Services GmbH, Frankfurt (im folgenden = LEOS). […].

Obergesellschaft von LEOS ist zu 100 % der Geschäftsanteile die Lufthansa Technik AG, Frankfurt, die zum Lufthansa Konzern gehört. Lufthansa ist über die Lufthansa Commercial Holding GmbH zu 100 % Konzerngesellschaft der Globe Ground GmbH, Frankfurt. Globe Ground erbringt über verschiedene Tochtergesellschaften Bodenabfertigungsdienste an deutschen und internationalen Flughäfen erbringt, u. a. über eine 49 % Beteiligung an der Globe Ground Berlin GmbH. Weiterer Gesellschafter der Globe Ground Berlin GmbH ist mit 51 % der Anteile die Berliner Flughafen GmbH (BFG), die zu 100% der Geschäftsanteile im Besitz der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) ist. BFG ist Flugplatzbetreiber der Flughäfen Berlin Tegel und Berlin Tempelhof.

9. NTT betreibt in Berlin Taxis und Mietwagen, unkonzessionierte Personenbeförderung (Crewbeförderung außerhalb von Flughäfen) sowie Kofferbeförderung (Lost & Found) für Fluggesellschaften. NTT ist auch als Veranstalter von Tagesausflugsfahrten und Fer...

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