Der Beschluss ist bestandskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 46 SGB III. des Vergabeverfahrens „[Arbeitsmarktdienstleistungen] nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. … SGB III sowie § … SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. … SGB III/2009”. Vergabenummer: …, Los …

 

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei Fortbestehen der Vergabeabsicht das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer spätestens ab der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu wiederholen.

2. Die Kosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.

3. Die Beigeladene trägt keine Verfahrenskosten. Ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen trägt sie selbst.

4. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig.

 

Tatbestand

A.

Die Antragsgegnerin (Ag) führt gegenwärtig das o.g. Vergabeverfahren durch. Die Antragstellerin (ASt) macht geltend, dass ihr aus verschiedenen Gründen in unzulässiger Weise ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden sollen und dass die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben sei. Demgegenüber hält die Ag den Nachprüfungsantrag der ASt mangels ordnungsgemäßer Rüge für unzulässig und die ASt selbst auf der Grundlage der von dieser eingereichten Unterlagen für ungeeignet.

Die Verdingungsunterlagen wurden von der Ag … 2009 im Internet veröffentlicht.

In Teil A (Allgemeine Hinweise) der Verdingungsunterlagen wird unter A.2 (Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer) ausgeführt:

„Die Einschaltung von Subunternehmern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen.”

In Punkt A.3 (Darlegung der Bietereignung) der Verdingungsunterlagen heißt esu.a. :

„Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.”

Ausweislich Punkt A.8 (Prüfung und Wertung der Angebote) der Verdingungsunterlagen erfolgt die Wertung in analoger Anwendung der UfAB IV in der erweiterten Richtwertmethode. Bestimmungsfaktoren sind die Leistungspunkte und der Preis. Die Bewertungsmatrix hat dabei u.a. den folgenden Inhalt:

* Wertungskriterien mit besonderer Bedeutung im Schritt 3 der Wertung der Angebote nach UfAB IV (siehe A.8)

Der Teil B (Leistungsbeschreibung) der Verdingungsunterlagen enthält u.a. folgende Festlegungen von Seiten der Ag:

B.1.2 Teilnehmer:

„Teilnehmer können sein:

• von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende

• Arbeitslose

• erwerbsfähige Hilfbedürftige

Eine eventuelle Spezifizierung der Teilnehmer enthält das Los- und Preisblatt.”

B.1.3 Zeitlicher Umfang:

„[…] Für die Teilnehmer besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit). Termine zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber gelten als Präsenzzeiten. Sie sind vom Auftragnehmer zu organisieren und zu genehmigen. […]”

B.1.6 Durchführung der Maßnahme:

„[…] Zuweisung der Teilnehmer

Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. […]

Subventionsfreie Eingliederung

Grundsätzlich sollen bei der Eingliederung der Teilnehmer keine die Eingliederung fördernden Leistungen an Arbeitgeber gewährt werden. Diese können Arbeitgeber nach dem SGB III […] für Arbeitnehmer erhalten, deren Vermittlung erschwert ist. Über diese Leistungen entscheidet der Bedarfsträger im Einzelfall. Die Gewährung dieser Leistungen mindert das Eingliederungshonorarum 50 %. […]

Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme

Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung durch den Teilnehmer eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung durchzuführen. Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeberzustimmt. […] „

B.1.8 Vergütung/Angebotspreis:

„Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich wie folgt zusammen:

Eingliederungshonorar

=

siehe Los- und Preisblatt (E.1)

Aufwandspauschale

=

Angebotspreis

Risikoausgleich

=

50 % des Eingliederungshonorars

Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme abgegolten.

Diese Aufwendungen sind insbesondere:[…]

• Aufwendungen für die Teilnahme an der Maßnahme (z.B. Fahrkosten) […]

• Leistungen zur Unterstützung der Eigenbemühungen des Teilnehmers, die vorher zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer abgestimmt sind (z.B. Bewerbungskosten, Reisekosten für Vorstellungsgespräche)[…]

Fahrkosten

Die Fahrkosten sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.

a) Fahrkostenerstattung an Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB III:

  • Kosten in Höhe des Betrages, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse de...

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