Entscheidungsstichwort (Thema)
H.H. Thiele. Vossloh
Tenor
1. Das mit Schreiben vom 21. November 2011 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird freigegeben.
2. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr von […] Euro für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens auf
[…] Euro (in Worten […] Euro) |
festgesetzt und dem Beteiligten zu 1 auferlegt.
Tatbestand
Rz. 1.
Durch den Zusammenschluss entsteht eine Verbindung zwischen dem Anmelder und der von ihm kontrollierten Knorr-Bremse AG, einem weltweit bedeutenden Hersteller von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge, der über Tochtergesellschaften auch in anderen Bereichen der Bahntechnik (Klimasysteme, Einstiegssysteme usw.) tätig ist, und der Vossloh AG, die – neben ihren Aktivitäten im Bereich der Schienentechnik – zum einen als Anbieter von Antriebslösungen und von Klimasystemen und anderen Elektrik-Produkten auf der gleichen Marktstufe wie Knorr-Bremse steht und zum anderen als Hersteller von Dieselloks und Nahverkehrszügen Abnehmer von Produkten von Knorr-Bremse ist. Vor diesem Hintergrund hat die Beschlussabteilung die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf verschiedene Märkte geprüft. Im Bereich der (pneumatischen und hydraulischen) Bremssysteme wurde geprüft, ob die vertikale Integration zu einer Verstärkung einer möglicherweise bestehenden marktbeherrschenden Stellung von Knorr-Bremse auf Märkten für Bremsensysteme führen kann, indem anderen Anbietern von Bremsen der Zugang zum Kunden Vossloh gesperrt wird. Ferner wurde geprüft, welche Auswirkungen das mögliche Angebot von Produktbündeln (z.B. Bremsen von Knorr-Bremse und Klimaanlagen von Vossloh) haben kann. Für den Markt der Klimasysteme wurde geprüft, ob die Kombination der Angebote von Knorr-Bremse und Vossloh zur Entstehung einer marktbeherrschenden Position in der Hand einer angenommenen wirtschaftlichen Einheit Knorr-Bremse/Vossloh führen kann. Auch die Auswirkungen auf die Fahrzeugmärkte, auf denen Vossloh tätig ist, wurde geprüft. Hier kommt es durch den Zu-sammenschluss zu einer vertikalen Konzentration „nach oben”. Untersucht wurde, ob dies über den verbesserten Zugang zu den von Knorr-Bremse angebotenen Produkten zur Entstehung oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen von Vossloh auf den Märkten für Diesellokomotiven führen kann. Schließlich war vorgetragen worden, dass die Kombination der Brems-Technologie von Knorr-Bremse mit der Antriebstechnologie von Vossloh zu integrierten Lösungen führen könne, neben denen andere Anbieter von Bremssystemen keinen Platz hätten; auch dies wurde von der Beschlussabteilung geprüft. Im Ergebnis sieht die Beschlussabteilung keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss.
Rz. 2.
Eine Gliederung findet sich am Ende des Beschlusses.
I. Zusammenschlussvorhaben
Rz. 3.
Der Beteiligte zu 1, Herr Heinz Hermann Thiele, ist Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsit zender der Knorr-Bremse AG, München. Weiterhin hält er [15-20 %] der Aktien an der Beteiligten zu 2, der Vossloh AG, Werdohl. Er beabsichtigt, seine Beteiligung an der Vossloh AG auf eine nicht-kontrollierende Beteiligung von über 25 % der Aktien und der Stimmrechte zu erhöhen. Zu diesem Zweck möchte er weitere Aktien an der Vossloh AG, z.B. über die Börse, hinzuerwerben.
Entscheidungsgründe
II. Die beteiligten Unternehmen
Rz. 4.
Herr Thiele ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der herrschende Gesellschafter der Knorr-Bremse AG, München. Er gilt daher gemäß § 36 Abs. 3 GWB als Unternehmen.
Zudem ist Herr Thiele an weiteren kleineren Unternehmen beteiligt, deren Geschäftstätig keit jedoch keinen Bezug zu derjenigen der Knorr-Bremse AG oder der Vossloh AG hat.
Schließlich sind Herrn Thiele bereits vor Vollzug des angemeldeten Zusammenschlusses [15-20 %] der Vossloh-Anteile zuzurechnen. Diese hält Herr Thiele teilweise selbst, teilweise werden sie von durch ihn kontrollierte Holdinggesellschaften gehalten. Über die Knorr-Bremse AG sind ihm Umsatzerlöse in Höhe von rund 3,7 Mrd. Euro zuzurechnen.
Rz. 5.
Die Knorr-Bremse AG mit Sitz in München ist – z.T. über Tochtergesellschaften – in den Bereichen Systeme für Schienenfahrzeuge und Systeme für Nutzfahrzeuge tätig. Zum Bereich Systeme für Schienenfahrzeuge gehören neben kompletten Bremssystemen für alle Arten von Schienenfahrzeugen u.a. Türsysteme, Klimasysteme, Radgestell-Diagnosesysteme, Toiletten und Scheibenwischer. Im Bereich Bremssysteme für Schienenfahrzeuge reicht das Produktspektrum von elektronischen Steuerungen, pneumatischen Regelsystemen, Gleitschutz, Entgleisungsdetektion, Luftversorgung und Zusatzeinrichtungen (z.B. Sandungssysteme) bis hin zu hydraulischen Bremssystemen. Daneben bietet Knorr-Bremse sogenannte Rail Services an. Diese umfassen u.a. die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Systemen für Schienenfahrzeuge.
Rz. 6.
Zum Bereich Systeme für Nutzfahrzeuge, der im Wesentlichen Bremssysteme für Nutzfahrzeuge anbietet, gehören die Querschnitt-Technologien Pneumatik-Mechani...