Entscheidungsstichwort (Thema)
Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Tenor
I. Der mit Schreiben vom 23. Dezember 2004 angemeldete Zusammenschluss der Beteiligten zu 1 mit der Beteiligten zu 2 wird nicht untersagt.
II. Die Gebühr für die Entscheidung wird unter Anrechung der Gebühr für die Anmeldung auf
[…] Euro |
(in Worten: […] Euro) |
festgesetzt.
Gebührenschuldnerin ist nach § 80 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GWB die Beteiligte zu 1.
Tatbestand
A.
I. Verfahren
1. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2004, eingegangen beim Bundeskartellamt per Fax am selben Tag, hat die Danaher Corporation, Washington D.C./USA (nachfolgend: Danaher) die Absicht angemeldet, das gesamte Geschäft von Danfoss Analytical A/S, Sønderborg/Dänemark (nachfolgend: Danfoss) zu erwerben. Nach der Anmeldung soll die 100%ige indirekte Danaher-Tochtergesellschaft DH Denmark Holding ApS, Brønshøj/Dänemark, von Danfoss Innovation A/S, einem Teil der dänischen Danfoss-Gruppe, sämtliche Anteile an Danfoss erwerben. Außerdem sollen mehrere 100%ige indirekte Danaher-Tochtergesellschaften von mehreren Gesellschaften der Danfoss-Gruppe Vermögensgegenstände erwerben, die zu den lokalen Verkaufseinheiten von Danfoss in Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Japan, der Niederlande, Polen, Schweden, Spanien und den USA gehören.
2. Die Beschlussabteilung hat mit Schreiben vom 24. Januar 2005 gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet.
3. Die Anmeldung vom 23. Dezember 2004 enthielt vollständige Angaben i.S.d. § 39 Abs. 3 GWB, so dass die Frist nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GWB am 25. April 2005 endet, da der 23. April 2005 auf einen Samstag fällt.
4. Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 wurde die WTW GmbH, Weil am Rhein (nachfolgend: WTW) beigeladen.
5. Mit Schreiben vom 22. März 2005 wurden den Zusammenschlussbeteiligten und der Beigeladenen die Gründe der beabsichtigten Freigabe mitgeteilt. Die Beteiligte zu 1 hat mit Schreiben vom 8. April 2005 Stellung genommen. Die weiteren Beteiligten und die Beigeladene haben keine Stellungnahme abgegeben.
II. Die beteiligten Unternehmen
1. Die Zusammenschlussbeteiligten
a. Danaher Corp.
6. Danaher ist in den Geschäftsfeldern Werkzeuge, Komponentenfertigung sowie Umwelt- und Prozesstechnik tätig.
7. Im Bereich der Wasser- und Abwasseranalyse ist Danaher in Deutschland durch die Tochtergesellschaft Hach Lange GmbH vertreten. Danaher stellt ein breites Sortiment von Messgeräten für die Messung verschiedenster Parameter im Wasser her. Zu den gemessenen Parametern gehören u.a. Nährstoffe (Ammonium, Phosphat, Nitrat), Leitfähigkeit, pH-Wert, chemischer Sauerstoffbedarf, organischer Kohlenstoff und Trübung.
b. Danfoss Analytical
8. Danfoss produziert und vertreibt Online-Analysatoren für Abwasser-Anwendungen, insbesondere für die Analyse von gelöstem Sauerstoff, von Nährstoffen (Phosphat, Nitrit, Nitrat und Ammonium), von Trübung, von Feststoffen sowie für die Messung des pH-Wertes und des Redox-Potenzials. Bei sämtlichen Analysatoren der Danfoss handelt es sich um sog. „In-situ”-Geräte, also Analysatoren, die direkt im Wasser installiert werden, so dass die bei traditionellen, in separaten Gehäusen untergebrachten Analysatoren bestehende Notwendigkeit entfällt, Wasserproben aus dem Becken in den Analysator zu pumpen.
9. In Deutschland ist Danfoss durch die Danfoss GmbH, Offenbach tätig.
2. Die Veräußerin und die Beigeladene (Beteiligte gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GWB)
a. Danfoss Innovation A/S
10. Die Veräußerin der Danfoss, die Danfoss Innovation A/S, wurde 2001 gegründet und gehört zu 100 % zur Danfoss-Gruppe. Die Danfoss Innovation A/S ist im Bereich Investment und Business Development tätig und widmet sich hier insbesondere den Bereichen Wasseranalyse, Energie-, Sensor-, Oberflächen- und Prozesstechnologie sowie schnurlose Kommunikation.
b. WTW GmbH
11. WTW produziert und vertreibt weltweit Messgeräte, vor allem für Wasser- und Abwasseranalysen. Dazu gehören Geräte zur pH-, Redox-, Sauerstoff-, Respirometrieund Leitfähigkeitsmessung sowie Trübungsmessgeräte und Photometer inklusive Reagenzien. WTW verfügt zudem über weltweite Serviceeinrichtungen zur Wartung ihrer Geräte.
Entscheidungsgründe
B. Formelle Prüfung
12. Das Zusammenschlussvorhaben stellt einen kontrollpflichtigen Zusammenschluss im Sinne des GWB dar.
13. Der Erwerb von 100% der Gesellschaftsanteile der Danfoss durch Danaher erfüllt den Zusammenschlusstatbestand des Anteilserwerbs gem. § 37 Abs. 1 Nr. 3 a) GWB sowie des Kontrollerwerbs gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Außerdem liegt auch ein Vermögenserwerb i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB vor, weil Danaher beabsichtigt, über verschiedene Tochterunternehmen von mehreren Gesellschaften der Dan-foss-Gruppe Vermögensgegenstände zu erwerben, die zu den lokalen Verkaufseinheiten von Danfoss in Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Japan, der Niederlande, Polen, Schweden, Spanien und den USA gehören.
14. Die Vo...